Berufe A-Z - Textilgestalter (m/w/d)
Du stehst auf guten Stoff? Dann ist Textilgestalter im Handwerk das Richtige für dich. Du suchst passende Materialien aus, bearbeitest sie, erstellst technische Unterlagen, berätst Kunden und verkaufst deine Produkte.Zu Beginn der Ausbildung überlegst du dir, ob du dich in der Fachrichtung Sticken, Stricken, Weben, Posamentieren, Klöppeln oder Filzen ausbilden lassen möchtest. Deine gestickten Muster zieren Kleidungsstücke, Wohnaccessoires, Fahnen oder kirchliche Textilien. Du strickst, um aus bunten Knäueln Pullover, Jacken oder Schals herzustellen. Wandteppiche sowie Stoffe für Kleidung und Möbel wiederum webst du. Beim Posamentieren stellst du Schmuckelemente wie Borten her, mit denen du andere Textilien verzierst. Die feinste Spitze für Mode und Textilien, Accessoires und Schmuck klöppelst du per Hand. Und wenn ein widerstandsfähiges Textil benötigt wird, stellst du deinen eigenen Filz her.
Händchen für Kreativität
Neben handwerklichem Geschick solltest du ein Händchen für Kreativität haben. Außerdem bist du immer auf dem Laufenden, was die neuesten Modetrends angeht - und hast Spaß daran, echte Einzelstücke herzustellen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.