Berufe A-Z - Trockenbaumonteur (m/w/d)
Eines ist sicher: Dieser Beruf ist alles andere als trocken. Denn dem Trockenbaumonteur ist Abwechslung garantiert. Wenn der Rohbau steht, stellen die Fachleute für den Innenausbau mit modernsten Verfahren und Techniken komplette Wandsysteme, aber auch Decken und sogar Fußböden her.Mit ihren Kenntnissen im Wärme-, Schall- und Brandschutz beherrschen sie die erforderlichen Arbeitsschritte und müssen auf ständig wachsende Anforderungen reagieren. Kurzum: Der Trockenbaumonteur zählt zu den modernen Berufen am Bau. Trockenbaumonteure lösen komplexe Problemstellungen durch fachübergreifendes Wissen rund um den Wärme-, Schall- und Brandschutz, und sie müssen in der Lage sein, exakt nach Bau- und Montageplänen zu arbeiten.
Moderne Technik kombiniert
Gestalterisches Talent, handwerkliche Fingerfertigkeit und Sinn für technische Zusammenhänge solltest du im Gepäck haben, wenn du deine Reise als Trockenbaumonteur antrittst. Auf deinem Weg wirst du mit dem gesamten Leistungsspektrum zur Herstellung von Wand- und Deckensystemen aus den unterschiedlichsten Materialien ebenso wie anderen Tätigkeiten rund um den traditionellen Innenausbau konfrontiert. Mit immer neuen Verfahren und Materialien trägst du wesentlich dazu bei, den Bauwerken mit technisch sehr anspruchsvollen Effizienzlösungen die individuelle Note zu verleihen.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.