Berufe A-Z - Werksteinhersteller (m/w/d)
Zeit ist Geld. Das gilt im Baugewerbe ganz besonders. Deshalb bist du als Werksteinhersteller gefragt. Denn du kümmerst dich um den Bau von Betonfertigteilen und Betonwerksteinerzeugnissen - und beschleunigst die Fertigstellung eines Projektes mit den vorgefertigten Elementen ganz erheblich.Boden- und Treppenbeläge, konstruktive Treppen, für den Garten- und Landschaftsbau, Straßen- und -Tiefbau, Wohnungs- und Industriebau - deine Produkte werden an vielen Stellen benötigt. Ein Spezialgebiet ist darüber hinaus die Herstellung von Terrazzoböden - ein spezieller Belag, der vor Ort gemischt wird - im Wohnungs-, Industrie- und speziell im Krankenhausbau.
Präzision und die richtigen Betonrezepte
Als Werksteinhersteller müssen dich die Launen des Wetters nicht so sehr interessieren. Denn du arbeitest zumeist unter dem Dach einer Halle. Dort kannst du dich trocken und ungestört dem Bauen von Schalungen, Formen und Bewehrungen widmen. Dabei ist Präzision oberstes Gebot und beim Betonherstellen musst du genau auf die richtige Rezeptur achten.
Die eigentliche Herstellung der Teile erfolgt weitgehend mechanisiert. Umso wichtiger ist, dass du die Vorarbeiten besonders gut machst.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.