Ausschnitt von Bauleitplänen
HWK Düsseldorf

Laufende Planungen der StädteBauleitplanung und weitere Beteiligungen

Handwerk und Bauleitplanung

  • Die Kommune gibt Handwerkern über ihre Bauleitpläne vor, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
  • Im Flächennutzungsplan wird grundlegend die Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Seine Darstellungen sind für Behörden verbindlich, aber nicht für den einzelnen Eigentümer.
  • Der Bebauungsplan regelt die bauliche Nutzung kleinräumig und parzellenscharf. Er setzt z. B. Gewerbe-, Misch- oder Wohngebiete fest. Abhängig von der jeweiligen Gebietskategorie sind bestimmte Gewerke im jeweiligen Planbereich zulässig oder nicht. Darüber hinaus wird z. B. auch festgelegt, wo und wie hoch auf dem Grundstück gebaut werden darf. Der Bebauungsplan ist im Gegensatz zum Flächennutzungsplan auch für Privatpersonen und Unternehmen rechtsverbindlich.

Ist mein Unternehmen betroffen?

  • Pläne können geändert werden. Das kann Folgen für Ihr Unternehmen haben. Wird der vorhandene Handwerksbetrieb bei Plan- und Baugenehmigungsverfahren nicht berücksichtigt, muss er ggf. mit Einschränkungen rechnen (z. B. Verhinderung von Betriebserweiterungen, Untersagung von Tätigkeiten im Außenbereich) oder schlimmstenfalls den Betrieb verlagern. Das ist teuer, kann den Unternehmenswert mindern und zu Problemen bei der Betriebsnachfolge führen.
  • Ein „Recht des Älteren“ am Standort gibt es nicht.

Wie kann ich die Interessen meines Betriebes vertreten?

  • Halten Sie sich über die Planungen Ihrer Gemeinde auf dem Laufenden! Die Planverfahren werden auf der Webseite Ihrer Kommune und im Amtsblatt veröffentlicht. Bei allen Planverfahren gibt es Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wenn Sie betroffen sind, können und sollten Sie die Gelegenheit nutzen und innerhalb der vorgegebenen Frist (in der Regel ein Monat) eine Stellungnahme abgegeben.
  • Die Kammer unterstützt Sie auf Wunsch im Rahmen ihrer kostenfreien Standortberatung. Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie o. g. Zeitfenster verpasst haben sollten!
  • Folgt eine Kommune Ihren Anregungen nicht, können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bebauungsplan Klage einreichen. Wehren Sie sich nicht gegen einen Bebauungsplan, akzeptieren Sie diesen stillschweigend.

Was macht die Handwerkskammer für die Betriebe?

  • Die Handwerkskammer Düsseldorf muss als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen zu den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen gehört werden. Wir prüfen, ob Sie mit negativen Auswirkungen auf Ihren Betrieb zu rechnen haben, informieren Sie dann umgehend und unterstützen Sie auf Wunsch bei Ihrer Stellungnahme. Parallel geben wir auch als Kammer einer Stellungnahme ab.
  • Oftmals erfahren Sie früher von Planungen als wir, weil die Kommune oder ein Lärmgutachter an Sie herantritt. Informieren Sie uns so früh wie möglich über Sie potentiell betreffende Planungen! Je früher wir Ihre Interessen in den Planungsprozess einbringen, desto größer sind die Chancen, dass wir gemeinsam eine Lösung finden können.
  • Hinweis: Nicht jedes Bauvorhaben benötigt einen Bebauungsplan. Oftmals kann direkt ein Bauantrag gestellt werden. Hier haben Sie einen Monat ab Erteilung der Genehmigung Zeit, ggf. gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand, einen begründeten Widerspruch einzulegen. Die Handwerkskammer wird an diesen Verfahren NICHT beteiligt und kann die Betriebe daher nicht benachrichtigen.

Die aktuell im Kammerbezirk der Handwerkskammer Düsseldorf laufenden Planverfahren haben wir für Sie zusammengestellt. Unter dem jeweiligen Link können Sie sich in der Regel auch die Planunterlagen runterladen. Sollten ein Sie betreffendes Verfahren nicht in der Liste aufgeführt sein, sprechen Sie uns an!
 

Bauleitpläne

Gemeinde Alpen

  •  Bebauungsplan Nr. 74, 1. vereinfachte Änderung, "Burgstraße - Wallstraße".
    Öffentliche Auslegung: 06.05. bis 14.06.2024

Gemeinde Bedburg-Hau

Gemeinde Brüggen

Stadt Dinslaken

Stadt Dormagen

Stadt Duisburg

Stadt Düsseldorf

Stadt Emmerich

Stadt Erkrath

Stadt Essen

Stadt Geldern

Stadt Goch

Gemeinde Grefrath

Stadt Grevenbroich

  • 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Lohweg", Neukirchen.
    Öffentliche Auslegung: 30.04. bis 05.06.2024
  • Bebauungsplan W 57, "Hilmar-Krüll-Straße", Wevelinghoven.
    Öffentliche Auslegung: 30.04. bis 05.06.2024

Stadt Haan

Stadt Hamminkeln

Stadt Heiligenhaus

Stadt Hilden

Gemeinde Hünxe

  • 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe.
    Öffentliche Auslegung: 06.05. bis 07.06.2024
  • Bebauungsplan Nr. 34, 6. Änderung, "Industrie- und Gewerbepark Bucholtwelmen", Bucholtwelmen.
    Öffentliche Auslegung: 06.05. bis 07.06.2024

Gemeinde Issum

Stadt Jüchen

Stadt Kaarst

  • 78. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Bereich Kita Im Rottfeld", Kaarst.
    Öffentliche Auslegung: 13.05. bis 14.06.2024
  • Bebauungsplan Nr. 131, "Kita Im Rottfeld", Kaarst.
    Öffentliche Auslegung: 13.05. bis 14.06.2024

Stadt Kalkar

Stadt Kamp-Lintfort

Stadt Kempen

Gemeinde Kerken

Stadt Kevelaer

  • 72. Änderung des Flächennutzungsplanes "Parkflächen Irrland".
    Öffentliche Auslegung: 29.04. bis 07.06.2024

Stadt Kleve

Stadt Korschenbroich

Gemeinde Kranenburg

Stadt Krefeld

Stadt Langenfeld

Stadt Meerbusch

Stadt Mettmann

Stadt Mönchengladbach

  • Bebauungsplan Nr. 793/O, "Seestadt mg+".
    Öffentliche Auslegung: 08.05. bis 11.06.2024

Stadt Moers

Stadt Monheim

Stadt Mülheim an der Ruhr

Stadt Nettetal

Stadt Neukirchen-Vluyn

Stadt Neuss

Gemeinde Niederkrüchten

  • Bebauungsplan Elm-131, "Javelin Park Ost".
    Öffentliche Auslegung: 13.05. bis 28.06.2024

Stadt Oberhausen

Stadt Ratingen

Stadt Rees

  • 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "An der Friedburg".
    Öffentliche Auslegung: 02.05. bis 03.06.2024

Stadt Remscheid

Stadt Rheinberg

Gemeinde Rheurdt

Gemeinde Rommerskirchen

  • Bebauungsplan RO 35, 2. Änderung, "Maternusstraße II".
    Öffentliche Auslegung: 29.04. bis 05.06.2024

Gemeinde Schermbeck

Gemeinde Schwalmtal

Stadt Solingen

Stadt Straelen

Stadt Tönisvorst

Gemeinde Uedem

Stadt Velbert

Stadt Viersen

Stadt Voerde

Gemeinde Wachtendonk

Gemeinde Weeze

Stadt Wesel

Stadt Willich

Stadt Wülfrath

Stadt Wuppertal

Stadt Xanten

Überschwemmungsgebiete / Hochwasserschutz

 Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
 

Verkehrsstrecken

  • Planfeststellung "Errichtung der Citybahn Essen, 3. Teilabschnitt Essen 51".
    Öffentliche Auslegung: 21.05. bis 20.06.2024 bei der Stadt Essen
    Unterlagen über: Bezirksregierung Düsseldorf, Aktenzeichen 25.17.01.05-03/4-23, ricardo.dlugi@brd.nrw.de
     

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Kienzl Florian HWK Düsseldorf

Florian Kienzl

Standortberater

Tel. 0211 8795-323

Fax 0211 8795-95323

florian.kienzl--at--hwk-duesseldorf.de