Auch wenn sich viele Energiesparmaßnahmen oft schon durch die eingespart en Kosten lohnen, kann eine finanzielle Förderung für eine Investition oder eine detaillierte Beratung entscheidend für den Entschluss zur Umsetzung sein.Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen verschiedene Fördermittelprogramme hauptsächlich über das Bundesamt für  Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link) und die KfW-Bankengruppe (externer Link) zur Verfügung. Oftmals werden aber auch landesspezifische Förderprogramme angeboten, in NRW zum Beispiel über die NRW-Bank.

Bei der Suche nach Fördermitteln können folgende Förderdatenbanken behilflich sein:

Bewilligt werden die Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit oder ohne Tilgungszuschuss. Da die Gewährung von Fördermitteln in der Regel mit entsprechenden Auflagen belegt ist und bei Krediten die Zinsvergünstigung nur für eine bestimmte Laufzeit gewährt wird, ist es insbesondere in Niedrigzinszeiten empfehlenswert, auch klassische Bankdarlehen zu prüfen. Hier können günstige Zinskonditionen gegebenenfalls über einen längeren Zeitraum festgeschrieben werden, beziehungsweise ist der Aufwand für Antragstellung und Abrechnung weniger groß.

Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, die Förderbedingungen sorgfältig zu lesen. Folgende Fragen sollten geprüft werden:

  • Ist das Unternehmen antragsberechtigt?
  • Ist die geplante Maßnahme förderfähig?
  • Werden die De-minimis-Grenzen eingehalten?
  • Gibt es eventuell noch weitere Förderprogramme? Können diese parallel in Anspruch genommen werden? Wenn nicht, welches ist günstiger oder weniger aufwändig?
  • Welche Unterlagen muss man für die Beantragung wo und wie einreichen?
  • Muss ein Sachverständiger miteingebunden werden?
  • Sind die Energieberatung sowie die Nebenkosten für Planung und Installation förderfähig?

Entsprechend den Anforderungen in den einzelnen Förderprogrammen müssen Energieberater gelistet sein. Dabei haben sie bestimmte Zugangskriterien zu erfüllen.

Diese Berater sind in den folgenden Portalen gelistet:

www.energie-effizienz-experten.de

www.beraterboerse.kfw.de



Prinzipielle Hinweise und Empfehlungen beim Umgang mit Fördermittelprogrammen

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Mit Ausnahme einiger weniger Fördermittelprogramme muss der Antrag vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines zur Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen hingegen vor der Antragstellung erbracht werden. Weiterhin ist zu beachten, ob es ausreicht, den Antrag beim Fördermittelgeber eingereicht zu haben – in dem Fall ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn förderunschädlich – oder der Antrag genehmigt sein muss.
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen: Es ist zu prüfen, ob Zuwendungen aus verschiedenen Programmen kombinierbar sind. Auf alle Fälle darf die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Bei manchen Programmen besteht ein Kumulationsverbot, das strikt einzuhalten ist.
  • EU-Beihilfegrenzen (De-minimis-Erklärung): Bei einigen Förderprogrammen sind bereits bezogene Beihilfen in Form der De-minimis-Erklärung anzugeben. Als „Beihilfen" werden öffentliche Zuwendungen bezeichnet, die in Form von Zuschüssen, Beteiligungen, zinsverbilligten Darlehen oder Garantien gewährt werden. Die zulässigen „De-minimis"-Beihilfen werden auf 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre begrenzt (Höchstbetrag).
  • Einbeziehung von Fachplanern / Energieberatern / Sachverständigen: Bei geringinvestiven Maßnahmen reicht oft das Produktdatenblatt als Nachweis zur Energie-Einsparung oder eine selbst erstellte plausible Berechnung an Energie-Einsparungen aus. Häufig ist aber ein Energiesparkonzept durch einen externen, für dieses Programm zugelassen Energieberater Voraussetzung für die Förderung. Darin muss die geforderte Energie-Einsparung entsprechend der Anforderungen aus dem Programm nachgewiesen werden.

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