Pressemitteilung Nr. 3 vom 12.1.2021Coronaschutzverordnung erlaubt Prüfungen in Präsenz
In der seit 11. Januar 2021 geltenden neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW können Gesellenprüfungen im Handwerk unter strikter Beachtung der Hygieneschutzvorgaben auch im Januar durchgeführt werden. Auch Praxis- und Theorieprüfungen der Meisterschulen können mit entsprechenden Infektionsschutzvorkehrungen weiter in Präsenz stattfinden. Das Gleiche gilt für Praxiskurse für Teilnehmer, die zeitnah auf eine Prüfung zugehen und deren Prüfungsvorbereitung nicht über den Januar hinaus verschoben werden kann.
Und auch praktische Ausbildungsabschnitte im Rahmen der beruflichen Ausbildung in den überbetrieblichen Lehrwerkstätten sind unter Berücksichtigung der Vorgaben für die jeweilige Branche oder den jeweiligen Beruf zulässig. Mündliche Prüfungen werden online abgehalten.
In allen Fällen müssen die Hygienevorgaben in den Bildungseinrichtungen bzw. den Ausbildungsbetrieben strikt beachtet werden.
Voraussetzung für die Gestattung dieser Prüfungen bzw. prüfungsvorbereitenden Angebote in Präsenz ist, dass sie nicht ohne schwere Nachteile (Versäumen von Prüfungen, Verlust von Ausbildungsfinanzierungen und so weiter) für die Teilnehmer entweder ohne Präsenz durchgeführt oder auf einen Zeitpunkt nach dem Lockdown verschoben werden können.
Die Handwerkskammer informiert über ihre Website www.hwk-duesseldorf.de über die Situation im Prüfungssegment aktuell und hält zudem folgende Service-Rufnummern bereit:
- Ausbildung/ Gesellenprüfungen: Tel.: 0211 8795-601
- Akademie/ Meister- und Fortbildungsprüfungen: Tel.: 0211 8795-640
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