Betrieblicher Umweltschutz

Ihr Handwerksbetrieb ist gesetzlichen Vorschriften ausgesetzt, die sich häufig verändern oder durch neues Umweltrecht ergänzt werden. Oftmals entstehen in Auseinandersetzungen mit Behörden und Nachbarn schwer lösbare Situationen. Eine umweltgerechte Betriebsführung ist gesetzlich geregelt und wird behördlich überwacht. Auch erwarten viele Kunden einen 'rundum sauberen' Betrieb. Dies gilt sowohl für Privat- als auch für industrielle und gewerbliche Kunden.

Mann mit Bauhelm in einem sanierungsbedürftigen Raum.
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Gebäude sicherer sanieren und modernisierenVersteckte Gefahren bei Staub, PCB, Asbest und Co.

Noch immer gehört Asbest zu den größten berufsbedingten Krankheits- und Todesursachen. Wo immer man mit alten Gebäuden bei Renovierung oder Sanierung zu tun hat, können viele Berufsgruppen mit diesem Stoff direkt oder indirekt in Berührung kommen.

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Für gewerbliche Verwender bis August 2023Sicherer Umgang mit Diisocyanaten - Schulungspflicht

Insbesondere die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen müssen bis zum 24. August 2023 besondere, neu geregelte Schulungsnachweise vorweisen können.

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Betrifft alle HandwerksbetriebeGewerbeabfallverordnung

Die Abfallverordnung regelt den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen sowie gewerblichen Siedlungsabfällen.

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