Pflichtangaben und PlatzierungFacebook: Impressumspflicht

Genau wie bei Internetseiten besteht auch bei geschäftlichen Facebook-Seiten eine Impressumspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG). Ohne Impressum riskieren Seitenanbieter Abmahnungen. Das Impressum muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

Einfach erkennbar sein.

Rubrikbezeichnungen wie "Impressum" sind normalerweise ausreichend. Bei Facebook gibt es aber nur die Rubrik "Info". Hier ist für den durchschnittlichen Nutzer nicht einfach zu erkennen, dass hinter “Info”, Informationen zum Anbieter der Fanseite zu finden sind. 

Unmittelbar erreichbar sein.

Das Impressum muss von jeder Seite aus schnell erreichbar sein.

Eindeutig sein.

Bei Verlinkung mit dem Impressum der eigenen Homepage darf der Betreiber der Facebook-Seite nicht anders lauten als in dem Impressum auf der Homepage.
Beispiel: Bei Facebook steht, dass die Fanpage ein Angebot der "Fa. XY"´ist. In deren Homepage-Impressum steht aber "Fa. XY GmbH & Co.". Das Impressum ist also nicht eindeutig.

So erfüllen Sie die Impressumspflicht auf Facebook:

  • Klicken Sie auf Ihrer Facebook-Seite in der linken Spalte auf "Info"
  • Fügen Sie unter "Impressum" Ihre Informationen zu (analog Ihrer Webseite).
  • Klicken Sie auf "Änderungen speichern".
  • Die Nutzer können diese Informationen im Bereich "Info" sehen (auch mobil).