Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Der seit August 2019 geltende Landesentwicklungsplan NRW ergibt sich aus der Fassung von April 2017 und den Änderungen, denen der Landtag im August 2019 zugestimmt hat.
www.wirtschaft.nrw/landesplanung
Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und bestimmt maßgeblich die künftige Entwicklung des Landes.
Als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan soll er das Landesgebiet entwickeln, ordnen und sichern und dabei die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen aufeinander abstimmen. Damit sind auch wirtschaftliche Anliegen direkt betroffen, z. B. wenn der Landesentwicklungsplan Aussagen zu Industrie- und Gewerbeflächen, großflächigem Einzelhandel, Verkehr und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung trifft. Seine Vorgaben sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Handwerkskammer Düsseldorf wirkt an der Erstellung des Planes mit
Um Einfluss auf den Diskussionsprozess zu nehmen, haben die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bereits 2009 in einem Fachbeitrag die Erwartungen der Wirtschaft an das neue Regelwerk formuliert.
Im weiteren Verlauf haben die Kammern auf den Erarbeitungsprozess unter anderem durch gemeinsame Stellungnahmen inhaltlich eingewirkt:
- Februar 2014: Stellungnahme der Wirtschaft zum ersten LEP-Entwurf
- Januar 2016: Stellungnahme der Wirtschaft zum zweiten LEP-Entwurf
- Juli 2018: Stellungnahme der Wirtschaft zur ersten LEP-Änderung
- Mai 2019: Stellungnahme Handwerk NRW zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
In den nun vorliegenden Landesentwicklungsplan haben zahlreiche Anregungen der Kammern Eingang gefunden.
Handwerksblatt.de - Juli 2019: NRW-Handwerk begrüßt Änderungen des LEP
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Andrea Raddatz
Abteilungsleiterin
Fax 0211 8795-95340
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