
BetriebsführungPflegeversicherung: Das gilt ab 1. Juli 2023
Zum 1. Juli 2023 steigen die Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Für Beschäftigte mit mehreren Kindern hingegen reduzieren sich die Kosten. Folgendes ändert sich:
- Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung (PV) erhöht sich ab dem 1. Juli 2023 von aktuell 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen statt 1,525 Prozent künftig 1,7 Prozent.
- Am teuersten wird es für Kinderlose. Sie sollen einen Beitragssatz von 4 Prozent zahlen.
- Eltern zahlen generell 0,6 Prozent weniger, also maximal 3,4 Prozent.
- Wer mindestens zwei Kinder hat, zahlt einen reduzierten Beitragssatz – aber nur während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Der Abschlag pro Kind beträgt 0,25 Prozentpunkte. Eltern mit fünf und mehr Kindern zahlen jedoch einen Mindestbeitragssatz von 2,4 Prozent.
- Nach der Erziehungszeit entfällt der Abschlag für Eltern wieder. Sie zahlen dann den regulären Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.
Was ist zu tun?
Die Betriebe müssen von ihren Beschäftigten Informationen zur Kinderzahl und zum Alter ihrer Kinder einholen. Dieses kann digital oder in Papierform erfolgen. Pflichtversicherte und gegebenenfalls freiwillig versicherte Arbeitnehmer müssen also rechtzeitig geeignete Unterlagen vorlegen, sofern die Daten nicht bereits, wie zum Beispiel durch eingetragene Kinderfreibeträge, im Lohnprogramm erfasst sind. Davon ausgenommen sind Minijobber.
Wir stellen Ihnen ein Musterinformationsschreiben an ihre Beschäftigten sowie ein Muster für die freiwillige Selbstauskunft zur Verfügung (s. Kasten). Die Beschäftigten können die Formulare ausfüllen und dem Arbeitgeber zukommen lassen.
Hintergrund
Mit dem Ende Mai beschlossenen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) will die Bundesregierung das Leistungsangebot ausbauen und gleichzeitig die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung stabilisieren. Die Beitragserhöhungen greifen zum 1. Juli 2023. Die Verbesserungen werden in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 eingeführt.