Schwarzarbeit Schwarzgeld
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Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten schaden der Wirtschaft und damit auch dem Handwerk.Schwarzarbeit: Was zählt dazu und was können wir dagegen tun?

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit leistet, wer aufgrund einer Dienst- oder Werkleistung

  • als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Sozialleistungsempfänger seinen Mitteilungspflichten nicht nachkommt
  • als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt.

Im Falle der sogenannten „unerlaubten Handwerksausübung“ arbeitet auch „schwarz“,  wer als Erbringer einer Dienst- oder Werkleistung

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ausübt, ohne damit in die Handwerksrolle eingetragen zu sein oder
  • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
  • eine Dienst- oder Werkleistung in erheblichem Umfang in Auftrag gibt.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro für Schwarzarbeiter und Auftraggeber. Daneben können auch die erzielten Gewinne zusätzlich abgeschöpft werden.

Nicht zur Schwarzarbeit zählen:

Dienst- und Werkleistungen, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind und erbracht werden

  • aus Gefälligkeit oder
  • im Wege der Nachbarschaftshilfe
  • von Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO) oder Lebenspartnern.

Im Grundsatz kann man sich merken, dass unentgeltliche Leistungen keine Schwarzarbeit sind.

 

Schwarzarbeit ist eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft – insbesondere für das Handwerk. Deshalb kämpfen auch wir dagegen an.

Wenn Sie einen Verdacht haben, den Sie einem Ansprechpartner gegenüber äußern möchten, steht Ihnen dafür unsere Hotline zur Verfügung:

 0211 8795-530



Was können wir gegen Schwarzarbeit tun?

Die Verfolgung und Ahndung der handwerklichen Schwarzarbeit obliegt den Ordnungsbehörden der Städte und Kreise, dem Zoll, sowie den Sozialkassen. Allerdings wirken auch wir, trotz der rechtlich begrenzten Möglichkeiten, in geeigneter Weise mit, Schwarzarbeit zu verhindern, zu erforschen und zu bekämpfen. Dies äußert sich insbesondere in

  • effizienter und erfolgreicher Zusammenarbeit mit den Behörden
  • Sichtung von Medien auf Hinweise auf unlauteren Wettbewerb
  • Anregung eines Bußgeld- und oder Betriebsuntersagungsverfahrens bei den Behörden
  • Sensibilisierung der Allgemeinheit durch unsere Öffentlichkeitsarbeit.

Darüber hinaus engagieren wir uns gemeinsam mit Innungen und Kreishandwerkerschaften auf politischer Ebene.