ZDH-Betriebsbefragung Umfrage zur E-Rechnung 2026
Seit dem 1.1.2025 gilt für alle Unternehmen in Deutschland eine gesetzliche Empfangspflicht für elektronische Rechnungen. Die Ausstellung von E-Rechnungen ist während des Jahres 2026 noch freiwillig. Ab dem 1.1.2027 wird nach der derzeitigen Rechtslage eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro gelten, ab dem 1.1.2028 auch für alle übrigen Unternehmen.
Es zeichnet sich ab, dass die E-Rechnung in der Praxis Probleme bereitet und deshalb durch die Handwerksbetriebe nur wenig verwendet wird. Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 1.1.2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können.
Falls dieses Ziel absehbar nicht erreicht werden kann, wird sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf politischer Ebene für eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausstellung von E-Rechnungen einsetzen.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich an der Umfrage beteiligen.