
Befragung von Betrieben und VerbändenUmfrage zur steuerfreien Wohnungsüberlassung
Das Bundesministerium der Finanzen lässt derzeit die steuerliche Regelung zur steuerfreien Wohnungsüberlassung (§ 8 Abs. 2 S. 12 EStG) evaluieren. Dabei geht es um den Bewertungsabschlag bei Mietvorteilen. Dieser Abschlag stellt eine Steuerbegünstigung in Fällen dar, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Wohnungen vergünstigt zur Verfügung stellen.
Die Vorschrift regelt, dass der Ansatz eines Sachbezugs bei der Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt und die Miete nicht über 25 Euro/qm liegt (jeweils ohne Betriebskosten). Folglich liegt dann kein geldwerter Vorteil vor und die Wohnungsüberlassung kann steuerfrei erfolgen. Die Regelung ist seit 2020 anwendbar.
Für Handwerksbetriebe kann eine steuerfreie Wohnungsüberlassung insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung und regionalen Wohnraumbedarfen an Bedeutung gewinnen.
Ziel der Umfrage ist es, die Praxistauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Reformbedarf zu erkennen. Dafür brauchen wir Ihre Einschätzung aus dem Handwerk.
Wir freuen uns, wenn Sie bis zum 15. September 2025 an der Umfrage teilnehmen.