Berufe A-Z - Fachpraktiker für Holzverarbeitung (m/w/d)
Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen.
- Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung stellen Holzbauteile wie Bretter oder fertige Produkte aus Holz her. Sie arbeiten dabei mit, Schnittholz, Profilholz, Bretter, Furnier- und Spanplatten herzustellen.
- Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung wählen das Holz aus, das dazu verwendet wird. Sie nehmen Maß und fügen Holzteile zusammen. Zum Beispiel leimen sie Einzelteile aneinander. Dabei beachten sie Fertigungsskizzen.
- Außerdem bedienen Fachpraktiker/innen für Holzverarbeitung Maschinen wie Sägen, Fräsen und Holzbohrer. Sie verarbeiten aber auch Metall, Kunststoff oder Glas.
- Außerdem bereiten sie die fertigen Produkte für die Lagerung oder den Versand vor.
Quelle: Agentur für Arbeit
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberatung oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.
Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen nach §66 BBiG / §42r HwO erhalten Sie ebenfalls von der Ausbildungsberatung.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.