Berufe A-Z - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d)
Als Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin oder -mechaniker behebst du je nach Fachrichtung Schäden und Störungen an der Karosserie oder am Fahrwerk von Autos oder du stellst von dir selbst geplante und konstruierte Bauteile her, montierst und wartest sie.
- Reparieren: Ob kleiner Kratzer im Lack oder sichtbare Delle, Fehler in der Elektronik oder Störungen im Antriebssystem – du ermittelst den Schadensumfang, reparierst Schäden zum Beispiel an Aluminium, Kunststoffen, Stahl, Carbon und Glas, lackierst die Karosserie und überprüfst mit modernen computergestützten Messgeräten die technische Funktionalität der Fahrzeuge.
- Auf- und Umbauen: Mit handwerklichem und technischem Können und computergestützten Designprogrammen restaurierst du Oldtimer, fertigst Wohnaufbauten für Caravans, kannst aber auch einen Transporter zu einem Tiefkühlwagen umbauen, du kennst dich mit den verschiedenen Werkstoffen aus, baust Zubehör ein oder fertigst individuelle Fahrzeuge. Auch der Neubau von Anhängern gehört dazu.
Dabei hast du die Wahl aus drei Fachrichtungen
- Karosserieinstandhaltungstechnik oder
- Karosserie- und Fahrzeugbautechnik oder
- Caravan- und Reisemobiltechnik
Als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in solltest du technisches Verständnis und handwerkliches Geschick mitbringen. Neben sorgfältigem Arbeiten solltest du ein Faible für Automobile haben.
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberatung oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.
Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen nach §66 BBiG / §42r HwO erhalten Sie ebenfalls von der Ausbildungsberatung.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.