Berufe A-Z - Systemelektroniker (m/w/d)

Du legst wert auf Individualität? Standardlösungen sind nicht dein Ding? Dann solltest du vielleicht Systemelektroniker werden. Denn in diesem Beruf entwickelst du Ideen für jeden Kundenwunsch.Die Aufgabenpalette ist vielfältig: Alte und neue Geräte und Systeme in unterschiedlichen Technologien benötigen spezielle Schnittstellen, um zusammenarbeiten zu können. Für eine Messaufgabe ist ein spezieller Sensor erforderlich. Zur Ausführung eines Steuerbefehls ist eine elektromechanische Vorrichtung zu entwickeln. Ein gewerblicher Fertigungsprozess muss abhängig von nichtelektrischen Randbedingungen wie Temperatur, Feuchtigkeit, Materialbeschaffenheit geregelt werden. Vom Zulieferer für einen industriellen Hersteller soll eine Kleinserie für die Sonderausführung eines Produkts angefertigt werden. Du bist als Systemelektroniker ein Problemlöser und Ideengeber für derartige Aufgabenstellungen.

Programmier- und Fremdsprachen


Dafür benötigst du vielfältiges Know-how. Konventionelle Elektrotechnik, Elektronik und Mikroelektronik, Mechanik und Mikromechanik sowie Computertechnik und Software wirken zusammen. Das bedeutet viel Abwechslung statt Langeweile. Wenn du gern im Team - in Werkstätten oder direkt beim Kunden - arbeitest, englische Fachausdrücke und Programmiersprachen verstehst und schnell schaltest, dann bist du in diesem Beruf genau richtig.


Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Systemelektroniker (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Systemelektroniker (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Hammerschmid Peter HWK Düsseldorf

Peter Hammerschmid

Ausbildungsberater

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-625

Fax 0211 8795-95625

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