Anzeige für Abfalltransporte im Onlineverfahren

Bis zum 1. Juni müssen viele Handwerksbetriebe den Transport von Abfällen in eigenen Firmenfahrzeugen bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises der der kreisfreien Stadt angezeigt haben die Handwerkskammer berichtete; ausführlicher Bericht siehe Links am Ende des Artikels).

Um die Anzeige für alle Beteiligten einfacher zu machen, wurde jetzt eine bundesweit nutzbare Internetseite "eAEV" eingerichtet.

Über diese kann die Anzeige gestellt werden, ohne dass schriftliche Unterlagen versendet werden müssen. Auch eine Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur sind nicht erforderlich.

Die Bedienung ist einfach, eine Nutzung bequem auch per Smartphone möglich.
Wer die Anzeige stellt, erhält nach der Bearbeitung durch die Behörde eine Benachrichtigung per eMail. Indem man dem darin übersandten Link folgt, kann der Anzeigende auf ein elektronisches Postfach zugreifen, in dem die sogenannte Behördenbestätigung zum Download hinterlegt ist. Diese behördliche Bestätigung druckt der anzeigende Handwerker aus und führt in jedem Firmenfahrzeug eine Kopie davon mit. Damit hat er bezüglich seiner Abfalltransporte alle Pflichten erfüllt.

Die Anzeige muss für jeden betroffenen Betrieb nur einmal gestellt werden.

Von der Anzeigepflicht nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz betroffen sind alle Unternehmen, die eigene gefährliche oder nicht-gefährliche Abfälle "im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen" befördern. Lediglich bei der Unterschreitung bestimmter Kleinmengengrenzen gelten Ausnahmen.

Die Nutzung des Online-Systems soll auch bei den Gebühren zu Erleichterungen führen. In Kürze soll unterschieden werden: Die Bearbeitung und Bestätigung der Anzeige in Papierform

Betriebe, deren Abfalltransporte als gewerbsmäßig einzustufen sind und die dabei auch gefährlichen Abfall transportieren, benötigen eine Beförderungserlaubnis. Hierzu gelten erweiterte Zugangsvoraussetzungen wie Qualifikation- und Fortbildungsnachweise. Aber auch die Erlaubnis kann im Online-System beantragt werden.

Link zum Online-System: eAEV

Dr. Evelin Denkhaus HWK Düsseldorf

Dr. Evelin Denkhaus

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