
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung.Gründen im Handwerk
Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss für bestimmte Tätigkeiten Voraussetzungen erfüllen, z. B. eine abgeschlossene Meisterprüfung nachweisen. Mit der folgenden Einordnung von Handwerksberufen können Sie feststellen, ob Sie für Ihre Existenzgründung eine Qualifikation nachweisen müssen.
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KEINE Eintragung in die Handwerksrolle.
Die Möglichkeit zur Vereinbarung von Terminen für eine Rollen-Eintragung finden Sie in Kürze unter: www.hwk-duesseldorf.de/handwerksrolle
Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A)
In 41 Berufen ist eine Meisterqualifikation notwendig. Eine Auflistung dieser Berufe finden Sie hier:
Haben Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung, ist eine Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich. Verschiedene Alternativen bieten sich dazu an:
- Einstellung eines Betriebsleiters
- Abschluss als staatlich geprüfter Techniker mit verschiedenen Fachrichtungen
- Abschluss als Ingenieur
- Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
- Ausnahmeregelungen
Selbstständigkeit im zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1) und im handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2)
In weiteren 107 Handwerksberufen benötigen Sie keine Zulassung. Lediglich eine Registrierung bei der Handwerkskammer ist notwendig. Eine Auflistung finden Sie unter:
Zulassungsfreie Handwerke - Anlage B1
Handwerksähnliche Gewerke - Anlage B2
Handwerksrechtliche und allgemeine Fragen, die sich bei einer Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes ergeben, beantworten wir Ihnen gerne: Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.
Tabea Schneider
Gründungslotsin
Fax 0211 8795-95333
tabea.schneider--at--hwk-duesseldorf.de
Anmeldungen
Wenn Sie planen, sich selbständig zu machen, müssen Sie verschiedene Behörden informieren. Folgende Anmeldungen könnten für Ihr Vorhaben relevant sein:
- Eintragen in das Verzeichnis/Handwerksrolle der Handwerkskammer
- Gewerbeanmeldung
- Meldung beim Finanzamt zwecks Vergabe einer Steuernummer
- Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung (Handwerkerpflichtversicherung)
- Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit zur Meldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
- Beitritt zur Innung (freiwillig)
- Beantragen einer Institutionskennziffer (bei Gesundheitshandwerken).
Unser Formularserver NRW
Der Formularserver NRW bietet alle notwendigen Formulare für die Selbständigkeit in digitaler Form. Sie sparen unnötige Wege zu verschiedenen Behörden und vergessen keine wichtige Anmeldung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot! So starten Sie gut vorbereitet in die Selbstständigkeit.
Weiterführende Themen
Betriebsnachfolge - der Königsweg der Existenzgründung
Gründungswegweiser für Migrantinnen und Migranten:
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