Ein Handwerker steht mit stolz mit verschränkten Armen in seiner Werkstatt.
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Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung.Gründen im Handwerk

Wenn Sie einen Betrieb gründen möchten, werden Sie sicherlich mit vielen Fragen konfrontiert. Wir helfen gerne weiter, z. B. beim Business Plan. 

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Um sich im Handwerk selbstständig zu machen, müssen Sie für bestimmte Tätigkeiten Voraussetzungen erfüllen, z. B. eine abgeschlossene Meisterprüfung nachweisen. Mit der folgenden Einordnung von Handwerksberufen können Sie feststellen, ob Sie für Ihre Existenzgründung eine Qualifikation nachweisen müssen.
 

Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A)

In 41 Berufen ist eine  Meisterqualifikation notwendig. Eine Auflistung dieser Berufe finden Sie hier:

 Berufe nach Anlage A

Haben Sie keine abgeschlossene Meisterprüfung, ist eine Selbstständigkeit unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich. Verschiedene Alternativen bieten sich dazu an:

Selbstständigkeit im zulassungsfreien Handwerk (Anlage B1) und im handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2)

In weiteren 107 Handwerksberufen benötigen Sie keine Zulassung. Lediglich eine Registrierung bei der Handwerkskammer ist notwendig. Eine Auflistung finden Sie unter:

 Zulassungsfreie Handwerke - Anlage B1
 Handwerksähnliche Gewerke - Anlage B2

Handwerksrechtliche und allgemeine Fragen, die sich bei einer Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebes ergeben, beantworten wir Ihnen gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

Tabea Schneider

Gründungslotsin

Tel. 0211 8795-333

Fax 0211 8795-95333

tabea.schneider--at--hwk-duesseldorf.de

Anmeldungen

Wenn Sie planen, sich selbständig zu machen, müssen Sie verschiedene Behörden informieren. Folgende Anmeldungen könnten für Ihr Vorhaben relevant sein:

  • Eintragen in das Verzeichnis/Handwerksrolle der Handwerkskammer
  • Gewerbeanmeldung
  • Meldung beim Finanzamt zwecks Vergabe einer Steuernummer
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung (Handwerkerpflichtversicherung)
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit zur Meldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
  • Beitritt zur Innung (freiwillig)
  • Beantragen einer Institutionskennziffer (bei Gesundheitshandwerken)

Das  Wirtschafts-Service-Portal.NRW bietet alle notwendigen Formulare für die Selbständigkeit in digitaler Form. Sie sparen unnötige Wege zu verschiedenen Behörden und vergessen keine wichtige Anmeldung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot! So starten Sie gut vorbereitet in die Selbstständigkeit.
 

Ansprechpartnerin

Tabea Schneider HWK Düsseldorf

Tabea Schneider

Gründungslotsin

Tel. 0211 8795-333

Fax 0211 8795-95333

tabea.schneider--at--hwk-duesseldorf.de

 

Betriebsnachfolge

Unter unserer folgenden Webseite finden Sie alle Infos zu:

 Betriebsnachfolge - Gegründet auf Erfolg!

Gründungswegweiser für Migrantinnen und Migranten (Links auf die Webseiten der Stadt Düsseldorf):

 deutsch
 englisch
 türkisch
 arabisch

 

 

Ansprechpartnerinnen

Rebecca Haag

Karrierescout

Tel. 0211 8795-344

Fax 0211 8795-95344

rebecca.haag--at--hwk-duesseldorf.de