Inklusionsberaterin Jessica Handke
HWK Düsseldorf
Inklusionsberaterin Jessica Handke

Menschen mit Behinderung mit HandwerkInklusion: Schon viel erreicht, noch viel zu tun

Jessica Handke berät seit 2020 Menschen mit Behinderung und Betriebe, die sie beschäftigen. Ein Gespräch.

Das aktuelle „Inklusionsbarometer“, eine Studie des Handelsblatt Research Institute im Auftrag der Aktion Mensch, zeigt, dass es Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt immer noch sehr viel schwerer haben als andere und die Pandemiefolgen für sie länger zu spüren sein werden. Hat sich aus Ihrer Sicht trotzdem schon etwas zum Besseren gewandelt? Welche Erfolge gibt es?

Handke: Viele Betriebe stehen dem Thema aufgeschlossen gegenüber; es gibt in meinem Beratungsalltag viele positive Beispiele, bei denen Menschen mit Behinderung mit Erfolg eingestellt oder ausgebildet werden. Zuletzt konnte ich bei der Einstellung eines Gebäudereinigers mit Schwerbehinderung beraten, in diesem Unternehmen will man außerdem noch eine Stelle im Büro entsprechend besetzen. Ein Orthopädietechniker hat einen seiner Kunden als Azubi gewonnen. Auch einen Kfz-Mechaniker mit Diabetes habe ich beraten. Oft ist übrigens gar keine besondere Ausstattung nötig, um seinen Beruf gut ausüben zu können. In anderen Fällen werden nur wenige Hilfsmittel – wie z.B. orthopädische Arbeitsschuhe oder ein besonderer Arbeitsstuhl – benötigt.

Woran liegt es, dass nicht mehr Unternehmen Arbeitsplätze für Mitarbeitende mit Einschränkungen einrichten? Sind nicht eigentlich alle dazu verpflichtet?

Handke: Ja, Betriebe müssen einen bestimmten Teil ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen, diese Beschäftigungspflicht gilt grundsätzlich für alle Betriebe. Wer dies nicht tut, wird ab einer bestimmten Betriebsgröße aufgefordert, eine Ausgleichsabgabe für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zu entrichten. Bei einer Betriebsgröße ab 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist das ein Arbeitsplatz, ab 40 Mitarbeitenden zwei, und ab 60 sind es fünf Prozent der Arbeitsplätze. Niemand kann also behaupten, das „nicht gewusst“ zu haben.

Warum zahlen viele lieber die Ausgleichsabgabe und umgehen das Thema?

Handke: Zwei Vorurteile spielen dabei vor allem eine Rolle: Erstens gibt es die Befürchtung, Mitarbeitende mit Schwerbehinderung seien unkündbar. Das stimmt aber so nicht, sondern sie haben einen „besonderen Kündigungsschutz“. Eine Kündigung ist möglich, bedarf allerdings der Zustimmung des zuständigen Inklusionsamtes. Es wird unter anderem geprüft, ob der Mensch mit Schwerbehinderung ausschließlich wegen seiner Behinderung gekündigt werden soll oder ob die Beschäftigung mit Unterstützung, z. B. mit technischen Hilfsmitteln oder organisatorischen Maßnahmen weitergeführt werden kann. Zweitens herrscht die Meinung vor, diese Mitarbeitenden seien vielleicht „nicht so belastbar“. Betriebe machen aber oftmals gegenteilige Erfahrungen – vorausgesetzt, die geeigneten Hilfsmittel sind vorhanden und die Arbeit passt; aber das ist bei jedem anderen Beschäftigten auch so. Hier gilt es, zu überzeugen und bei Bedarf zu unterstützen.

Welche Rolle spielt die Corona-Pandemie in der aktuellen Situation?

Handke: Die Pandemie stellte schon einen starken Einschnitt dar. Vor der Pandemie war es üblich, dass man als Berater alle Betriebe persönlich besucht hat, jetzt, nach fast zwei Jahren Corona, bin ich in zwei Dritteln der Fälle vor Ort, der Rest läuft per Videokonferenz oder am Telefon. Ein großes Problem für die Betroffenen ist aber vor allem, dass viele andere Beratungs- und Qualifizierungsangebote weggefallen sind. Dadurch ist bedauerlicherweise vieles, was in den letzten Jahren in der Inklusion erreicht wurde, wieder verloren gegangen.

"Inklusion ist ein Querschnittsthema,
bei dem viele Institutionen zusammenarbeiten, um Fortschritte zu erzielen."
(Jessica Handke)

Was sind die Hauptanlässe, warum Betriebe Beratungsbedarf haben?

Handke: Meist geschieht dies aus einem aktuellen Grund heraus – wenn etwa ein Betrieb eine Person mit Einschränkung einstellen will oder sich jemand für eine Ausbildungsstelle oder ein Praktikum beworben hat. Häufig geht es auch um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die krank geworden sind und die Arbeit wieder aufnehmen möchten. Dann muss man ihnen vielleicht andere Aufgaben übertragen, damit sie weiter in ihrem alten Betrieb arbeiten können.

Wie läuft es konkret ab, wenn Sie kontaktiert werden?

Handke: Idealerweise rufen die Betriebe an, bevor sie jemanden eingestellt haben! Meine erste Frage lautet dann in der Regel: „Haben Sie bereits Kontakt mit der Arbeitsagentur?“ Davon hängen nämlich bestimmte Bezuschussungen ab – die leider nur bei Antrag vor Vertragsabschluss gewährt werden. In der Realität kommt es allerdings häufiger vor, dass mir am Telefon gesagt wird: „Ich habe eine Person mit Behinderung eingestellt – da gibt’s doch bestimmt irgendeine Förderung …“ Und darauf antworte ich „Ja, aber …“ Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und Hilfen, die zu prüfen sind und für die bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen. Beispielsweise die Einstellungsprämie vom Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Außerdem Zuschüsse für technische Hilfsmittel von dem zuständigen Rehaträger, falls eine durch die Behinderung bedingte Ausstattung notwendig ist. Und für einen neu geschaffenen Arbeitsplatz kann ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro vom Inklusionsamt gewährt werden.  

Worin bestehen die Hauptaufgaben und die Besonderheiten Ihrer Beratungstätigkeit?

Handke: Am häufigsten bearbeite ich Fälle, bei denen es um technische Unterstützung, die Ausstattung des Arbeitsplatzes oder um Prämien für Arbeits- und Ausbildungsplätze geht. Ich bespreche vor Ort, welche Hilfsmittel oder welche Investitionen sinnvoll sind, kläre die Zuständigkeiten und unterstütze bei der Antragstellung. Für Anträge beim LVR verfasse ich technische Stellungnahmen. Ob Einhandtastatur, Sitzhilfe oder Hebebühne – für jedes Handwerk und jedes Hilfsmittel muss man recherchieren. Jeder Fall ist so individuell wie die Person, die es betrifft. Dadurch wird es manchmal sehr komplex und oft ist es eine Begleitung über mehrere Monate oder sogar Jahre.
Mir ist immer wichtig, den Fokus auf das zu lenken, was ein Mensch mit Behinderung im Betrieb leisten und beitragen kann – gegebenenfalls mit Hilfen. Dieses „positive“ Leistungsvermögen ist für den Betrieb ausschlaggebend, nicht was ein Mitarbeiter ansonsten möglicherweise nicht kann. Denn manchmal wirken sich Einschränkungen gar nicht oder nur unwesentlich auf die konkret geforderte Tätigkeit aus.

Mit wem arbeiten Sie im Bereich Inklusion zusammen?

Handke: Neben dem LVR arbeite ich sehr eng mit den Fachberatern für Inklusion bei den anderen Kammern im Gebiet des LVR zusammen. Wir sind ein Netzwerk, in dem die Handwerkskammern im Rheinland, einige Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer NRW vertreten sind. Wir treffen uns regelmäßig und tauschen uns aus. Außerdem gibt es die Fachstellen für Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben auf der Ebene der Städte und Kreise und die Integrationsfachdienste, die sich u.a. um den Übergang Schule-Beruf kümmern oder die Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben begleiten. Bei finanziellen Leistungen sind vorrangig die Rehaträger, also beispielsweise Arbeitsagentur und Rentenversicherung, zuständig. Innerhalb der Kammer sind natürlich die Kolleginnen und Kollegen aus der Ausbildungs- und Betriebsberatung wichtige Ansprechpartner. Inklusion ist ein Querschnittsthema, bei dem viele Institutionen wie Bildungsträger, Betriebe und Berater zusammenarbeiten müssen, um Fortschritte zu erreichen. Netzwerken ist daher ein wichtiger Bestandteil meiner Tätigkeit, aber auch Öffentlichkeitsarbeit kann viel bewirken. Aktuell darf ich in der Jury für den Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung (vilmA) des Sozialverbandes VdK mitwirken.

Welche Chancen beispielsweise durch technischen Fortschritt sehen Sie?

Handke: Technische Innovationen führen tatsächlich zu großen Erleichterungen und haben schon viele Veränderungen bewirkt. Man denke nur an Kommunikationshilfen wie Sprach-Ein- und -Ausgabe-Software für Computer, die eine Tätigkeit im Büro z. B. für Menschen mit Sehbehinderung heute gut möglich machen. Im Handwerk spielt Unterstützung für körperlich schwere Tätigkeiten eine große Rolle, auch da hat sich viel getan wie die Entwicklung von Exoskeletten. Wichtig ist das im Übrigen auch für die Prävention – damit Mitarbeitende gar nicht erst körperliche Beeinträchtigungen erleiden. Auch die digitale Barrierefreiheit schreitet voran und erleichtert die Teilhabe im Arbeitsleben enorm. Dass Webseiten für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen gestaltet werden – ob in leichter Sprache oder bei Hör- und Sehbehinderung – setzt sich immer mehr durch.

Zum Schluss: Was überwiegt – Sorge über Probleme oder Freude über Fortschritte?

Handke: Es ist durchaus manchmal bedrückend, welche Hürden Menschen mit Behinderung überwinden müssen, um in einem Beruf ihrer Wahl zu arbeiten oder ausgebildet zu werden. Da wünsche ich mir mehr Offenheit, auch in der Gesellschaft. Wie es geht, zeigt das Beispiel eines Kfz-Betriebs, den ich kürzlich beraten habe. Nach einem Kfz-Mechatroniker mit Schwerbehinderung hat dieser auch einen Azubi eingestellt – beschäftigt nun bei sechs Mitarbeitern ein Drittel mit Einschränkung. Das würde er nicht tun, wenn er nicht gute Erfahrungen mit seinen hoch motivierten Mitarbeitenden gemacht hätte! Meine Hoffnung ist, dass nicht zuletzt durch den Fachkräftemangel noch mehr Betriebe zum Umdenken bewegt werden. Der dringend benötigte Nachwuchs könnte eine Chance sein, dass das Handwerk noch „inklusiver“ wird.



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Jessica Handke

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