
Dem Fachkräftemangel mit Inklusion begegnenInklusionsberatung - Menschen mit Behinderungen im Handwerk
Unser Beratungsservice richtet sich an Handwerksbetriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen oder bereits beschäftigen. Wir informieren über Fördermöglichkeiten und helfen auch bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.
Gerade bei der Neueinstellung (auch Ausbildung) ist eine Beratung vor Vertragsabschluss sinnvoll, um alle Förderanträge rechtzeitig zu stellen. Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen mit scheinbar kleinen Problemen können Sie von dem Beratungsangebot profitieren, damit Störungen frühzeitig erkannt werden und der Arbeitsplatz langfristig gesichert wird.
Unser Beratungsangebot
Wir beraten Sie kostenfrei zu allen Themen der Inklusion:
- Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Trägerübergreifende, neutrale Beratung zu Fördermöglichkeiten und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ausbildung von Schwerbehinderten in Regel- oder Fachpraktikerausbildung
- Rückkehr von Mitarbeitern nach langer Krankheit – Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse
- Ergonomie am Arbeitsplatz, Barrierefreiheit und technische Arbeitshilfen
- Fragen und Antworten zum SGB IX, z. B. Kündigungsschutz
Ihre Vorteile:
- Vor-Ort-Beratung in Ihrem Unternehmen
- Unterstützung im Kontakt zu Behörden
- Klärung der Zuständigkeiten und Vermitteln der Ansprechpartner*innen
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Reduzierung der Ausgleichsabgabe
- Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bewerber*innen
- Betreuung auch nach erfolgter Einstellung
Inklusionsberaterin Jessica Handke
"Schon viel erreicht, noch viel zu tun"
Im Gespräch mit Beraterin Jessica Handke
Nutzen Sie die Förderung!
Die Neueinstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen kann gefördert werden. Investitionen in die Ausstattung eines Arbeitsplatzes können bezuschusst werden. Je nach Einzelfall können Einstellungsprämien und Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Sollte es die Behinderung erfordern, ist der Einsatz von technischen Arbeitshilfen oder eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig und unterstützungsfähig.
Unsere Fachberaterin für Inklusion Jessica Handke informiert und begleitet Betriebe bei der Neueinstellung, Beschäftigung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen. Das LVR-Inklusionsamt fördert die Fachberatung für Inklusion.
Inklusion im beruflichen Alltag
Wir begleiten die gehörlose Modistin Charlotte Müller, den Bäckergesellen Oliver Böken, der mit einer Hand seine Aufgaben meistert, sowie den kaufmännischen Angestellten Konstantin Pieper, der trotz Asperger-Syndrom seinen Wunschberuf gefunden hat.
Das Video aus dem Projekt "Wissenstransfer Inklusion" wurde vom Westdeutschen Handwerkskammertag, der Handwerkskammer Düsseldorf und der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg herausgebracht.
VilmA-Preis – Auszeichnung für Menschen mit Behinderungen
Mit der Auszeichnung werden alle zwei Jahre bis zu acht Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Preisgeld von jeweils 1.500 Euro gewürdigt. Betriebe, Unternehmen und Organisationen können behinderte Auszubildende, Studierende, Beschäftigte und Selbstständige aus allen Fachrichtungen, Branchen und Tätigkeitsebenen vorschlagen.
Der Sozialverband VdK ist der größte Sozialverband Deutschlands. Er setzt sich für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke ein. Der VdK-Inklusionspreis vilmA wird alle 2 Jahre an Preisträger aus NRW verliehen. Geehrt werden Menschen mit Behinderung, die sich durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf ausgezeichnet haben.
Die Preisträgerinnen und Preisträger 2019 bei der Verleihung am 25. November 2019 im Düsseldorfer Maxhaus.