
Allgemeines Zivil- und WirtschaftsrechtNeue Sicherheitsregeln bei Überweisungen ab 9. Oktober 2025
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU-Regelung für Überweisungen in Kraft, die Betrug verhindern soll: Banken prüfen bei Überweisungen, ob IBAN und Empfängername exakt übereinstimmen. Wenn die Angaben nicht genau passen, kann die Zahlung verzögert, abgelehnt oder nur noch auf eigenes Risiko freigegeben werden. Von der neuen Verordnung betroffen sind alle Unternehmen und Privatpersonen.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb
- Zahlungen können hängen bleiben, wenn z. B. auf der Rechnung „Malerbetrieb Schmidt“ steht, die Bank aber „Schmidt GmbH“ erwartet.
- Besonders kritisch ist das bei vielen Einzelüberweisungen oder Sammelaufträgen.
Was Sie jetzt tun sollten:
- Stammdaten prüfen
Firmenname muss genau mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmen. - Auf Rechnungen richtig angeben
Exakter Empfängername, wie bei der Bank hinterlegt (ggf. bei Ihrer Bank erfragen) - Buchhaltung und Software checken
Systeme auf die neue Prüfung vorbereiten (z. B. durch Updates, Testüberweisungen) - Bei Sammelüberweisungen:
Mit der Bank klären, ob ein sogenanntes „Opt-Out“ möglich ist (ohne Namensprüfung, aber mit eigenem Risiko).
Wichtig:
Je früher Sie die Daten angleichen und das Vorgehen intern klären, desto sicherer laufen Ihre Zahlungen weiter.