Ihre Betriebsstätte – rechtssicher und zukunftsfähigStandortcheck & Standortsicherung
Standortcheck
Sie planen, einen neuen Standort zu beziehen, Ihre bestehenden Räumlichkeiten zu erweitern oder umzubauen – oder möchten Ihre aktuelle baurechtliche Genehmigungslage überprüfen? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre betriebliche Entwicklung rechtssicher und vorausschauend zu gestalten.
Warum ist dieses Thema für viele Handwerksbetriebe relevant?
Die baurechtliche Zulässigkeit eines Betriebsstandortes ist oft komplex – besonders bei:
- Nutzungsänderung
- Gründungen oder Betriebsübernahmen
- An- oder Umbauten
- der Anbringung von Werbeanlagen
- dem Betrieb besonderer Anlagen (z. B. wegen Umwelt-, Brandschutz- oder Explosionsschutzrisiken)
- Schutz vor Überplanung durch Bauleitplanverfahren
Eine fehlende Genehmigung kann schnell zu Stillstand, Bußgeldern, Betriebsuntersagungen oder Rückbauauflagen führen.
Ihre Aufgabe als Unternehmerin bzw. Unternehmer
Sichern Sie sich frühzeitig ab – bevor Mietverträge unterschrieben oder Umbauten geplant werden! Unser Angebot: Das Beratungspaket „Standortcheck“.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:
- Ist der gewünschte Standort für Ihr Gewerk zulässig?
- Welche Genehmigungen benötigen Sie (Nutzung, Werbeanlagen etc.)?
- Müssen Nachbarn beteiligt werden?
- Wie schätzen wir die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens ein?
- Wie ist die Genehmigungslage im Bestandsbetrieb?
Typische Anlässe:
- Gründung, Betriebsübernahme, -erweiterung oder -verlagerung
- Vorbereitung einer Betriebsübergabe
- Nachbarschaftsbeschwerden
- Antragstellung bei Ämtern (z. B. Bau- und Umweltämter)
Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zur baurechtlichen Situation, Hinweise auf erforderliche Schritte und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Rechtsgrundlagen – das sollten Sie wissen:
Je nach Nutzung sollten Sie z. B. konkret beachten:
- Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO)
- Bauordnungsrecht (Landesbauordnung 2018 NRW)
- Arbeitsstättenrecht (Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenregeln)
- anlagenbezogene Umweltvorschriften
Wir helfen Ihnen, diese Anforderungen verständlich einzuordnen.
Standortsicherung in Planungsverfahren
In Ihrer Kommune werden regelmäßig neue Bauleitpläne aufgestellt oder das bestehende Planungsrecht geändert. Das kann für Ihren Betrieb Folgen haben, sofern er im Planverfahren nicht oder nicht angemessen berücksichtigt wird: Beispielsweise können die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten durch die Umwandlung der Gebietskategorie (z. B. von Gewerbegebiet zu Mischgebiet) an Ihrem Standort eingeschränkt werden oder durch ein Heranrücken von Wohnbebauung sind Einschränkungen bei den betrieblichen Abläufen möglich (Lärmschutzmaßnahmen, Untersagung von bestimmten Tätigkeiten, Verhinderung von Betriebserweiterungen). Im schlimmsten Fall bleibt möglicherweise nur eine Betriebsverlagerung.
Um mögliche Standortkonflikte frühzeitig zu erkennen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wird die Handwerkskammer Düsseldorf zu Planungsverfahren beteiligt.
Auch Handwerksbetriebe können und sollten ihre Ansprüche im Rahmen der Planungsverfahren geltend machen. Hierzu können Sie während der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung eine eigene Stellungnahme verfassen und diese schriftlich, fristgerecht bei der Kommune abgeben.
Bei Fragen zur Planung sprechen Sie uns gerne an. Die Handwerkskammer Düsseldorf berät ihre Mitgliedsbetriebe in allen Standortfragen und bei Betroffenheit durch ein Planungsverfahren.