StandortNutzungsänderung im Baurecht – Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Ein neuer Betriebssitz, ein Umbau oder die Umnutzung einer Halle zum Werkstattbetrieb – klingt einfach, ist es aber oft nicht. Denn wer eine Immobilie anders nutzt als ursprünglich genehmigt, muss eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragen.

Das Thema darf nicht unterschätzt werden. Wer ohne Genehmigung produziert, lagert oder Dienstleistungen anbietet, handelt illegal – mit möglichen Konsequenzen von Bußgeldern über Betriebsuntersagungen bis Rückbau.

Was bedeutet „Nutzungsänderung“?

Eine baurechtliche Nutzungsänderung liegt immer dann vor, wenn ein Gebäude oder eine Einheit anders verwendet wird als in der rechtsgültigen Baugenehmigung vorgesehen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Aus einem Lager wird eine Werkstatt
  • Aus einem Ladenlokal wird ein Friseursalon
  • Eine bestehende Halle wird erstmals für Fahrzeugaufbereitung oder Metallbau genutzt

Selbst wenn am Gebäude baulich nichts verändert wird, kann bereits die neue Nutzung genehmigungspflichtig sein. Werden Gebäude oder Geschäftsräume von einem Vornutzer übernommen, sollte man sich nicht blind darauf verlassen, dass die letzte Nutzung genehmigt war.

Warum ist das für das Handwerk besonders relevant?

Gerade Existenzgründungen, Verlagerungen oder Übernahmen betreffen oft Bestandsimmobilien mit ungeklärter Nutzungslage. In Nordrhein-Westfalen ist es rechtlich vorgeschrieben, bei einer wesentlichen Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer Fläche eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Dies dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern hat auch praktische Relevanz: Im Falle eines Arbeitsunfalls oder eines Brandes in den betroffenen Räumlichkeiten kann das Fehlen einer solchen Nutzungsgenehmigung dazu führen, dass ein Versicherungsschutz unwirksam wird. Es ist daher ratsam, die notwendigen Genehmigungen frühzeitig einzuholen, um rechtliche und versicherungstechnische Sicherheit zu gewährleisten. Spätere Schutzansprüche (“Bestandsschutz“) bestehen nur bei baurechtlich legalisierter Nutzung.

Was müssen Betriebe tun?

  1. Vorab klären, ob eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig ist
  2. Baurechtliche Voraussetzungen prüfen (insbesondere Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und Arbeitsstättenrecht)
  3. Antrag beim zuständigen Bauaufsichtsamt stellen

Unser Angebot:

Beziehen Sie die technische Beratung der Handwerkskammer frühzeitig ein. Wir bieten kostenfrei einen Standortcheck an, bei dem wir Prüfung, Einschätzung und konkrete Empfehlungen zur Nutzungsänderung geben – individuell und praxisnah.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig – für eine kostensichere und genehmigungsfähige Umsetzung!

 

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