AusbildungUnterstützung und Förderung
Wohnheimplätze für Auszubildende
Wer in unserer Region einen Ausbildungsplatz, aber keine Wohnung hat beziehungsweise wenn ein Umzug in eine andere Stadt die einzige Möglichkeit zur Ausbildung ist, kann Wohnheimplätze nutzen.
Diese Einrichtungen sind gedacht für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die während ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung nicht zu Hause wohnen.
Mehr Infos: AUSWÄRTS ZUHAUSE
Fachpraktiker-Ausbildung für Menschen mit Behinderung
Nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes und §42r der Handwerksordnung gibt es für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, besondere Ausbildungsregelungen. Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf sind bisher folgende Ausbildungsregelungen nach §66 BBiG / §42r HwO beschlossen worden:
- Fachpraktiker Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d)
- Fachpraktiker für Büromanagement (m/w/d)
- Fachpraktiker für Dachdecker (m/w/d)
- Fachpraktiker für Friseur (m/w/d)
- Fachpraktiker für Gebäudereinigung (m/w/d)
- Fachpraktiker für Holzverarbeitung (m/w/d)
- Fachpraktiker für Kraftfahrzeugmechatronik (m/w/d)
- Fachpraktiker für Maler und Lackierer (m/w/d)
- Fachpraktiker für Metallbau (m/w/d)
Häufig werden diese Ausbildungen außerbetrieblich, z. B. in Berufsbildungswerken, angeboten. Eine betriebliche Ausbildung ist ebenfalls möglich und kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Förderleistungen und technische Arbeitshilfen helfen dabei, die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung in die richtigen Bahnen zu leiten. Viele Fördermöglichkeiten müssen vor Vertragsunterzeichnung beantragt werden.
Teilzeitausbildung
Mittlerweile kann die Berufsausbildung auch in Teilzeit durchgeführt werden. Hierzu muss im Berufsausbildungsvertrag die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbart werden. Diese darf aber nicht mehr als 50 % betragen.
Förderung durch Begabtenförderungswerke
Um die Gleichwertigkeit und Verknüpfung beruflicher und akademischer Bildung zu stärken, wurde seitens der Bundesregierung die Pilotförderung „Begabte Auszubildende und Fachkräfte in der Förderung der Begabtenförderungswerke (BAFF)“ ins Leben gerufen. Die akademischen Begabtenförderungswerke öffnen sich damit für die Berufliche Bildung.
Im Rahmen der Pilotphase werden in den Jahren 2024 bis Ende 2026 Stipendien vergeben und Auszubildende damit ideell und finanziell gefördert. Die Ausgestaltung der Förderung und die Voraussetzungen für die Aufnahme in Förderprogramme unterscheiden sich je nach Stiftung. Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf bieten unter anderem folgende Stiftungen eine Förderung an:
- Evangelisches Studienwerk e.V.:
Das Evangelischen Studienwerk Villigst fördert Auszubildende die vor ihrer Ausbildung stehen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden. Die Bildungsangebote sind speziell auf Auszubildende zugeschnitten werden, bieten jedoch auch Begegnungsräume für Studierende und Auszubildende. - Hans-Böckler-Stiftung:
Innerhalb der Förderlinie "Talente in der beruflichen Bildung" (kurz: TiBB) der Hans-Böckler-Stiftung stehen die Kompetenzen der Auszubildenden im Mittelpunkt, beruflich und berufsübergreifend. Im Gegensatz zu einigen anderen Förderwerken ist die Bewerbung erst am Ende des ersten oder am Anfang des zweiten Ausbildungsjahrs möglich. Besonders herauszustellen ist das modular aufgebaute und speziell auf die Auszubildenden zugeschnittene Seminarprogramm, inklusive eines einmonatigen Sprachaufenthalts in den USA. - Konrad-Adenauer-Stiftung:
Im Rahmen des Stipendiums werden Auszubildende mit überdurchschnittlichen Leistungen gefördert, die gleichzeitig ehrenamtliches Engagement vorweisen können. Die Förderung besteht aus einem ideellen und finanziellen Teil und läuft über 3 Jahre. - Stiftung der Deutschen Wirtschaft und Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung:
Beide Stiftungen fördern unter dem Namen "TidA - das Stipendium für Talente in der Ausbildung" Auszubildende aus Düsseldorf. Die Förderung umfasst ein umfangreiches ideelles Programm und eine monatliche Bildungspauschale von 300 Euro für 3 Jahre.