Berufe A-Z - Fachpraktiker für Maler und Lackierer (m/w/d)
Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen.
- Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer gestalten zum Beispiel Flächen innen und außen an Gebäuden.
- Sie bereiten die Untergründe vor und streichen oder lackieren die Oberflächen. Diese können aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen.
- Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer berechnen die Menge an Material, das sie brauchen. Was sie nicht bearbeiten, schützen sie mit Folien oder durch Einhausungen vor Spritzern und Beschädigungen.
- In der Fahrzeuglackierung reparieren Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer zum Beispiel Lackschäden oder machen Ganzlackierungen und Umlackierungen. Manchmal machen sie auch Pulverbeschichtungen oder beschriften Fahrzeuge zum Beispiel mit Werbeaufschriften.
Quelle: Agentur für Arbeit
Was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter www.tarifregister.nrw.de
Ausbildungsordnung
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z. B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberatung oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de.
Die Ausbildungsregelungen für Fachpraktiker-Ausbildungen nach §66 BBiG / §42r HwO erhalten Sie ebenfalls von der Ausbildungsberatung.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.