Berufe A-Z - Stuckateur (m/w/d)

Du bist kreativ und hast Sinn für Kunst? Dann erfüllst du schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Stuckateurs. Ob als Kunsthandwerker oder Trockenbaumonteur - Stuckateure verleihen Gebäuden und Räumen eine individuelle und unverwechselbare Note.Als Stuckateur bearbeitest du mit Hilfe traditioneller und moderner Techniken Innenwände und -decken, Fußböden und komplette Fassaden. Es gibt also kaum ein Bauteil, an dem du nicht tätig wirst - so wird Vielseitigkeit zum Beruf.

Als Stuckateur beherrschst du das gesamte Leistungsspektrum der Herstellung und Sanierung von Innen- und Außenputz sowie nahezu alle Tätigkeiten des traditionellen und modernen Innenausbaus, insbesondere des Trockenbaus. Außerdem trägst du mit der Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken entscheidend zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei.


Sinn für künstlerische Stilelemente


Moderne Bautechnik und umweltfreundliche neue Materialien erleichtern dir in einigen Bereichen die Arbeit und helfen, die vielseitigen Aufgaben in diesem attraktiven Beruf zu lösen. Mit deinem Sinn für künstlerische Stilelemente am Bau trägst du darüber hinaus große Verantwortung im Bereich der Restaurierung alter und erhaltenswerter Bausubstanz und Denkmäler.


Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Stuckateur (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Stuckateur (m/w/d): 8

Wir beraten euch gerne!

Stulier Philipp HWK Düsseldorf

Philipp Stulier

Ausbildungsberater

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-629

Fax 0211 8795-95629

philipp.stulier--at--hwk-duesseldorf.de