Berufe A-Z - Tiefbaufacharbeiter (m/w/d)

Wenn du gerne unter freiem Himmel arbeitest, bist du hier genau richtig. Denn frische Luft gibt es für Tiefbaufacharbeiter in Hülle und Fülle. Du arbeitest im Straßenbau, Kanalbau, Rohrleitungsbau, Brunnenbau, Spezialtiefbau oder Gleisbau direkt auf oder unter der Erde.Je nach Schwerpunkt deiner Ausbildung führst du Erdbauarbeiten durch oder stellst Baugruben, Verkehrswege und -flächen her. Weitere Schwerpunkte können auch der Einbau von Ver- und Entsorgungssystemen oder Bohrungen im Erdreich sein.

Allround-Talent


Auch im Tiefbau gibt es Überflieger. Diese Wesen besitzen zwar keine Schwingen, allerdings sollten ihnen in Sachen handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit Flügel wachsen. Als Allround-Könner in deinem Fachgebiet bist du zwar kein Spezialist, aufgrund deiner breiten Ausbildung kannst du aber problemlos innerhalb aller Bereiche des Tiefbaus wechseln. Zum Tiefbaufacharbeiter hast du es bereits nach zweijähriger Lehrzeit gebracht. Möglich ist nach einem weiteren Jahr Lehre eine Gesellenprüfung mit Abschluss in den Berufen Straßenbauer, Spezialtiefbauer, Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Brunnenbauer oder Gleisbauer.


Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

24 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Tiefbaufacharbeiter (m/w/d): 27

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Tiefbaufacharbeiter (m/w/d): 9

Wir beraten euch gerne!

Stulier Philipp HWK Düsseldorf

Philipp Stulier

Ausbildungsberater

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-629

Fax 0211 8795-95629

philipp.stulier--at--hwk-duesseldorf.de