AGBs - 1200 x 515
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Allgemeine Geschäftsbedingung zur Raumnutzung

1. Hausordnung

Der nachfolgende Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit der Hausordnung gültig. Der Mieter erklärt, diese vor Unterzeichnung dieses Vertrages erhalten zu haben und erkennt diese mit seiner Unterschrift für sich und alle Teilnehmer/innen an.

Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Vertragspartner. Der Mieter erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.

  

2. Nutzungsgebühren, Mietpreis

Für die Überlassung der Räumlichkeit ist ein Entgelt zu zahlen. Der Betrag ist 14 Tage nach Rechnungsstellung auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen. Für die Bereitstellung der vereinbarten technischen Ausstattung und der Personalkosten werden die Kosten gemäß Preisliste abgerechnet.

 

3. Pflichten des Mieters

Der Mieter versichert mit der Unterschrift, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Der Mieter hat in angemessener Zeit nach Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, das Programm sowie detaillierte Ablaufpläne dem Vermieter bekannt zugeben und mit diesem abzusprechen. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

 

4. Kündigung

4.1 Ordentliche Kündigungen
Der Mieter kann den Raumnutzungsvertrag zu folgenden Stornofristen ordnungsgemäß kündigen:

  • Bis drei Wochen vor Veranstaltungstermin: Kostenlose Stornierung
  • Stornierungen innerhalb drei Wochen bis eine Woche vor Veranstaltungstermin: Berechnung von 50 % der Raumkosten
  • Stornierungen innerhalb einer Woche vor Veranstaltungstermin: Berechnung der vollen Raumkosten sowie Kosten für speziell auf Wunsch bestellte Getränke, die nicht zur Standartauswahl gehören.

Der Vermieter kann jederzeit von dem Raumnutzungsvertrag zurücktreten, wenn das Mietprojekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

4.2 Außerordentliche Kündigungen
Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.

 

5. Datenschutz

Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier.

 

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen.