Die Teilnehmenden an der Kreishandwerker-Tagung sitzen an einem Konferenztisch.
HWK Düsseldorf/Wilfried Meyer

3. Februar 2026Arbeitstagung von Kammer und Kreishandwerkerschaften

Sorge um schwächere Vorqualifikation der Azubis

Sorgen aufgrund rückläufiger Zahlen bei erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen und um den stagnierenden Geschäftsgang in den meisten Branchen, aber auch wertvoller fachlicher Input zur Anpassung an veränderte Marktbedingungen im Bausektor und im öffentlichen Vergabewesen prägten den diesjährigen Austausch zwischen den hauptamtlichen Spitzen von Kammer und Kreishandwerkerschaften im Bezirk. Gastgebendes „Rathaus des Handwerks“ war diesmal die KH Solingen-Wuppertal in ihrem neuen Domizil in einem grundsanierten Industriebau auf der Solinger Seite der Wupper.

Herausforderungen durch Nachwuchsmangel und Sprachdefizite

Als Ursachen für vermehrte Lehrabbrüche und erhöhte Durchfallquoten wurden zum einen gehäufte vertragliche Bindungen in Zeiten extremen Nachwuchsmangels mit Jugendlichen benannt, die zu Zeiten eines ausgeglicheneren Ausbildungsmarkts aufgrund ihrer schulischen Voraussetzungen oder persönlicher Defizite eher nicht zum Zuge gekommen wären. Zum anderen könnten bislang nicht alle Azubis mit Migrations- und Fluchthintergrund Sprachanpassungsprobleme ungeachtet aller Hilfen in ausreichendem Maß überwinden. Zudem beobachten die KH-Verantwortlichen ein stärkeres Auseinanderklaffen von Erwartungshaltungen bei Arbeitgebern und Auszubildenden.

„Bau-Turbo“: Neue Dynamik im Wohnungsbau

Worauf sich das Bau- und Ausbauhandwerk beim „Bau-Turbo“ einstellen muss, erläuterte anschließend HWK-Experte Jonas Sterzenbach. Dynamik im Wohnungsbau dürfte dabei die Kombination aus einer neu geschaffenen Ausnahmeregelung für Bebauungspläne zugunsten entsprechender Bauvorhaben und der Einführung einer Genehmigungsfiktion erzielen, wonach nach drei Monaten nicht beschiedene Bauanträge von der Gemeinde bewilligt werden müssen. Problem: Über den „Bau-Turbo“ kann eine solche Erlaubnis nun auch in Gewerbegebieten erfolgen, sodass dem Vorteil schnelleren und einfacheren Bauens nunmehr die Gefahr einer Verdrängung von Handwerk gegenübersteht.

Lokale Vergabebedingungen – bürokratische Hürde für Handwerksbetriebe

Kammerjurist Michael Bier informierte über Auswirkungen der vollständigen Novellierung des Vergaberechts der Kommunen in NRW zu Beginn des Jahres 2026.

Die Hälfte der Kommunen im Kammerbezirk habe ihre Vergaberegelungen bereits individuell in Form von Vergabesatzungen angepasst – und damit einen Flickenteppich bewirkt, der auf Seiten der bietenden Handwerksbetriebe zu einer neuen bürokratischen Belastung führe: Denn die Unternehmen müssten sich künftig lokal auf die jeweils geltenden Vergabebedingungen einlassen, was die Beteiligung des Handwerks erschwere. Eine erwartbar verstärkte Beauftragung von Generalübernehmern drohe im übrigen den Wettbewerb zuungunsten handwerklicher Bieter auszutrocknen.

Innungszugehörige Unternehmen, die sich an Ausschreibungen der Kommunen beteiligen wollen, können sich für einen Überblick über die veränderten Vergabebedingungen an ihre Kreishandwerkerschaft wenden, Nichtinnungsmitglieder an die Rechtsabteilung der HWK.

 

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