ArbeitsschutzBetrieblicher Brandschutz: Kleine Maßnahmen können große Schäden verhindern.

Brände gehören zu den größten Risiken für Handwerksbetriebe. Bereits ein einzelnes Schadensereignis kann Maschinen, Werkzeuge, Warenbestände, Betriebsräume oder ganze Produktionsbereiche zerstören. Hinzu kommen häufig Betriebsunterbrechungen, Lieferverzögerungen, der Verlust von Kundenaufträgen sowie hohe Kosten für Sanierung und Wiederaufbau.

Viele Betriebe beschäftigen sich erst dann intensiv mit dem Thema Brandschutz, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Dabei lassen sich zahlreiche Brandrisiken mit einfachen und vergleichsweise kostengünstigen Maßnahmen deutlich reduzieren.

  • Sind ausreichend Feuerlöscher vorhanden?
  • Sind die Feuerlöscher für die vorhandenen Brandrisiken geeignet?
  • Werden brennbare Stoffe sicher gelagert?
  • Sind Flucht- und Rettungswege jederzeit frei?
  • Werden Lithium-Ionen-Akkus sicher geladen und gelagert?
  • Sind Beschäftigte im Verhalten im Brandfall unterwiesen?
  • Sind die baulichen Anforderungen an den Brandschutz erfüllt?

Dann sollten Sie prüfen, ob die Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb ausreichend sind.

Brandschutz betrifft nicht nur große Betriebe.

Brandschutz ist nicht nur ein Thema für große Industrieunternehmen oder besonders gefährliche Produktionsanlagen. Auch kleine Handwerksbetriebe müssen geeignete Brandschutzmaßnahmen treffen.

Die Verpflichtungen ergeben sich insbesondere aus dem Bauordnungsrecht, dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, sowie aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und möglichen behördlichen Auflagen. Neben staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regeln sind auch die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Schadensversicherer von Bedeutung.

Bereits kleine Betriebe müssen daher dafür sorgen, dass Beschäftigte, Kunden, Lieferanten und Sachwerte angemessen vor Brandgefahren geschützt werden.

Brandschutzkonzept, Bauaufsicht und Betreiberverantwortung

Bei größeren Gebäuden oder sogenannten Sonderbauten werden Brandschutzanforderungen häufig bereits im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens geprüft. Bei großen Sonderbauten ist in Nordrhein-Westfalen regelmäßig ein Brandschutzkonzept vorzulegen.

Auch bei kleineren Sonderbauten oder Nutzungsänderungen kann der Brandschutz durch die Bauaufsichtsbehörde, gegebenenfalls unter Beteiligung von Brandschutzdienststellen oder Sachverständigen, geprüft werden. Kleine Sonderbauten sind Gebäude, in denen nicht nur Wohnnutzung vorhanden ist. Handwerksbetriebe, gewerblich genutzte Gebäude sind also regelmäßig sogenannte kleine Sonderbauten nach BauO NRW.

Wichtig: Die Prüfung durch Behörden oder Fachplaner entbindet den Betrieb nicht von seiner eigenen Verantwortung. Der Betreiber muss sicherstellen, dass Brandschutzmaßnahmen dauerhaft vorhanden, funktionsfähig und wirksam sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • freie Flucht- und Rettungswege,
  • funktionsfähige Feuerlöscheinrichtungen,
  • regelmäßige Wartungen und Prüfungen,
  • sichere Lagerung brennbarer Stoffe,
  • Unterweisungen der Beschäftigten,
  • organisatorische Regelungen für den Brandfall. 

Besondere Vorsicht ist bei der Übernahme bestehender Betriebsräume geboten. Viele Unternehmer gehen davon aus, dass der Brandschutz schon in Ordnung sein müsse, weil ein Gebäude seit Jahren genutzt wird. Diese Annahme kann gefährlich sein.

Umbauten, Nutzungsänderungen, neue Maschinen, geänderte Lagerflächen oder zusätzliche Brandlasten können dazu führen, dass bestehende Brandschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichen. Auch bei Bestandsgebäuden sollten Betriebe daher prüfen, ob die tatsächliche Nutzung noch zu den vorhandenen Brandschutzmaßnahmen passt.

Warum ein Brand schnell existenzbedrohend werden kann.

Ein Brand verursacht oft nicht nur unmittelbare Sachschäden. Für viele Betriebe sind die Folgeschäden mindestens ebenso problematisch.

Fallen Werkstatt, Maschinen oder Lagerflächen über Wochen oder Monate aus, können Aufträge nicht mehr ausgeführt werden. Kunden orientieren sich möglicherweise anderweitig. Lieferfristen können nicht eingehalten werden. Beschäftigte können nicht sinnvoll eingesetzt werden. Gleichzeitig laufen viele Kosten weiter.

Selbst wenn Gebäude, Maschinen und Waren grundsätzlich versichert sind, kann ein längerer Betriebsstillstand die wirtschaftliche Existenz gefährden. Besonders kritisch ist dies für kleinere Betriebe, die oft nur begrenzte finanzielle Rücklagen haben.

Nach dem Brand beginnt häufig das eigentliche Problem.

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer denken bei einem Brand zunächst an zerstörte Gebäude, Maschinen oder Werkzeuge. Tatsächlich sind die wirtschaftlichen Folgen oft deutlich weitreichender.

Kann ein Betrieb über Wochen oder Monate nicht produzieren oder Dienstleistungen erbringen, bleiben Aufträge aus. Kunden suchen sich kurzfristig andere Anbieter und kehren nicht immer zurück. Gleichzeitig laufen Löhne, Mieten, Leasingraten und weitere Fixkosten häufig weiter.

Selbst wenn Versicherungen einen Großteil des unmittelbaren Sachschadens ersetzen, können Betriebsunterbrechungen und der Verlust von Kundenbeziehungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Deshalb ist Brandschutz nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Existenzsicherung.

Es kann jeden Betrieb treffen.

Brände entstehen nicht nur durch Brandstiftung. Häufig sind alltägliche Ursachen verantwortlich. Typische Brandursachen in Betrieben sind beispielsweise:

  • elektrische Defekte,
  • überlastete Steckdosen oder Leitungen,
  • nicht gewartete Maschinen,
  • Schweiß-, Trenn- oder Schleifarbeiten,
  • unsachgemäße Lagerung brennbarer Stoffe,
  • Lithium-Ionen-Akkus,
  • Selbstentzündung.

Gerade im Handwerk gibt es viele Arbeitsprozesse, bei denen brennbare Materialien, elektrische Geräte, heiße Oberflächen, Funkenflug oder Gefahrstoffe zusammenkommen.

Selbstentzündung: Eine unterschätzte Gefahr

Eine Selbstentzündung entsteht ohne offene Flamme oder äußere Zündquelle. Ursache können chemische, physikalische oder biologische Prozesse sein, bei denen Wärme entsteht und nicht ausreichend abgeführt wird. In Handwerksbetrieben können beispielsweise folgende Materialien kritisch sein:

  • ölgetränkte Putzlappen,
  • mit Leinöl, Hartöl oder Holzöl belastete Tücher,
  • Schleifstaub und Holzspäne,
  • Lack- und Lösungsmittelreste,
  • Filterstäube,
  • organische Materialien wie Heu, Stroh oder Pflanzenreste. 

Besonders bekannt ist das Risiko bei ölgetränkten Lappen im Tischler-, Maler-, Lackierer- oder Kfz-Bereich. Werden solche Tücher zusammengeknüllt oder in offenen Behältern gesammelt, kann sich Wärme stauen. Im ungünstigen Fall entzündet sich das Material selbst. Schon einfache Maßnahmen können helfen:

  • ölhaltige Lappen in verschlossenen Metallbehältern sammeln,
  • brennbare Abfälle regelmäßig entfernen,
  • Staubablagerungen vermeiden,
  • Gefahrstoffe getrennt und geeignet lagern,
  • Herstellerhinweise beachten.

Flucht- und Rettungswege dürfen keine Lagerflächen sein.

Bei Betriebsbegehungen werden regelmäßig Mängel an Flucht- und Rettungswegen festgestellt.

Kartons, Paletten, Werkzeuge, Maschinen oder abgestellte Fahrzeuge wirken im Alltag oft harmlos. Im Brandfall können sie jedoch dazu führen, dass Personen einen Gefahrenbereich nicht rechtzeitig verlassen können. Fluchtwege müssen deshalb jederzeit:

  • frei zugänglich sein,
  • ausreichend gekennzeichnet sein,
  • sicher nutzbar und
  • ohne besondere Hilfsmittel passierbar sein.

Schon einfache Kontrollen im Rahmen regelmäßiger Betriebsrundgänge können helfen, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen.

Feuerlöscher: Nicht nur vorhanden, sondern auch geeignet

Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung des betrieblichen Brandschutzes. Entscheidend ist jedoch nicht nur, dass Feuerlöscher vorhanden sind. Sie müssen auch in ausreichender Anzahl, gut erreichbar, regelmäßig geprüft und für die jeweiligen Brandrisiken geeignet sein.

Die ASR A2.2 enthält Vorgaben zur Grundausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein. Je nach Betrieb können unterschiedliche Löschmittel erforderlich sein:

  • Wasserlöscher für feste, glutbildende Stoffe,
  • Schaumlöscher für viele typische Brandrisiken,
  • Pulverlöscher mit hoher Löschwirkung, aber möglichen Folgeschäden durch Verschmutzung,
  • CO₂-Löscher für elektrische Anlagen,
  • Fettbrandlöscher für Küchen und lebensmittelverarbeitende Bereiche. 

Der Einsatz ungeeigneter Löschmittel kann gefährlich sein. Ein Fettbrand darf beispielsweise niemals mit Wasser gelöscht werden. Das Wasser verdampft schlagartig und kann das brennende Fett explosionsartig verteilen.

Auch bei elektrischen Anlagen, Chemikalien oder Metallbränden können ungeeignete Löschmittel erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen.

Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich für jeden Brand.

In vielen Betrieben werden Feuerlöscher einmal angeschafft und anschließend über Jahre kaum beachtet. Dabei unterscheiden sich die Brandrisiken erheblich.

Ein Feuerlöscher, der für Papier, Holz oder Kartonagen geeignet ist, muss nicht zwangsläufig für Fettbrände, elektrische Anlagen oder bestimmte Gefahrstoffe geeignet sein.

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob die vorhandenen Feuerlöscher zur tatsächlichen Nutzung des Betriebs passen und ob sich die Brandrisiken durch neue Maschinen, Arbeitsverfahren oder Materialien verändert haben.

Lithium-Ionen-Akkus: Neue Brandrisiken im Handwerk

Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem Handwerk nicht mehr wegzudenken. Sie stecken in Werkzeugen, Maschinen, Messgeräten, E-Bikes, Reinigungsgeräten, Flurförderzeugen oder Energiespeichern. Mit der zunehmenden Nutzung steigt auch das Brandrisiko. Besonders kritisch sind:

  • beschädigte Akkus,
  • aufgeblähte oder stark erwärmte Akkus,
  • ungeeignete Ladegeräte,
  • Ladevorgänge über Nacht oder unbeaufsichtigt,
  • Lagerung großer Akkumengen,
  • hohe Umgebungstemperaturen,
  • Eigenreparaturen oder Umbauten an Akkus,
  • Lagerung in der Nähe brennbarer Materialien
  • Fahrzeuge, die unbeaufsichtigt in Werkstatthallen (statt in Garagen) abgestellt werden. 

Lithium-Ionen-Akkus können in einen sogenannten thermischen Durchgehprozess geraten. Dabei erhitzt sich der Akku selbstständig, setzt brennbare Gase frei und kann sich entzünden. Nach einer ersten Löschung kann es zudem zu einer Wiederentzündung kommen. Betriebe sollten deshalb prüfen:

  • Wo werden Akkus geladen?
  • Werden Akkus unbeaufsichtigt oder außerhalb der Betriebszeiten geladen?
  • Gibt es geeignete Ladebereiche?
  • Werden beschädigte Akkus ausgesondert?
  • Sind Mitarbeitende für Warnzeichen sensibilisiert?
  • Werden Herstellerangaben beachtet?

Organisatorischer Brandschutz ist genauso wichtig.

Brandschutz besteht nicht nur aus Feuerlöschern und baulichen Maßnahmen. Auch die Organisation im Betrieb ist entscheidend. Brandschutz funktioniert nur als Gesamtsystem. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer denken beim Brandschutz zunächst an Feuerlöscher. Tatsächlich setzt sich ein wirksamer Brandschutz aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • baulicher Brandschutz,
  • technischer Brandschutz,
  • organisatorischer Brandschutz.

Fehlt einer dieser Bausteine, entstehen häufig Sicherheitslücken, die im Brandfall schwerwiegende Folgen haben können. Zum organisatorischen Brandschutz gehören insbesondere:

  • regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten,
  • klare Zuständigkeiten,
  • Brandschutz- und Räumungsübungen,
  • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen,
  • Kontrolle von Lagerbereichen,
  • sichere Durchführung von Heißarbeiten,
  • regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen,
  • Dokumentation von Prüfungen und Wartungen.

Gerade kleine Betriebe können hier mit überschaubarem Aufwand viel erreichen. Häufig geht es nicht um teure Technik, sondern um klare Regeln, Verantwortlichkeiten und regelmäßige Aufmerksamkeit.

Versicherungsrechtliche Folgen mangelnder Brandschutzmaßnahmen

Viele Betriebe verlassen sich darauf, dass eine Versicherung im Brandfall den Schaden ersetzt. Das ist jedoch nicht immer selbstverständlich. Versicherer können prüfen, ob gesetzliche, behördliche oder vertragliche Brandschutzanforderungen eingehalten wurden. Werden erhebliche Mängel festgestellt, kann dies Auswirkungen auf die Schadenregulierung haben. Problematisch können beispielsweise sein:

  • fehlende oder nicht gewartete Feuerlöscher,
  • blockierte Flucht- und Rettungswege,
  • unterlassene Prüfungen elektrischer Anlagen,
  • nicht eingehaltene Brandschutzauflagen,
  • unsachgemäße Lagerung brennbarer Stoffe,
  • grob fahrlässiges Verhalten. 

Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Kürzung der Versicherungsleistung in Betracht kommen. Entscheidend ist stets der Einzelfall und der konkrete Versicherungsvertrag.

Für Betriebe bedeutet das: Brandschutz ist nicht nur eine Pflicht gegenüber Beschäftigten und Behörden, sondern auch ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Versicherungsschutzes.

Was passiert, wenn morgen ein Brand ausbricht?

Neben der Brandverhütung sollte sich jeder Betrieb auch mit der Frage beschäftigen, wie die Betriebsabläufe nach einem Schaden möglichst schnell wieder aufgenommen werden können. Hilfreiche Fragen sind beispielsweise:

  • Sind wichtige Unternehmensdaten gesichert?
  • Gibt es aktuelle Datensicherungen, ggf. außerhalb des Betriebsstandorts?
  • Sind wichtige Ansprechpartner dokumentiert?
  • Können Maschinen kurzfristig ersetzt werden?
  • Gibt es Ausweichmöglichkeiten für die Produktion?
  • Sind Versicherungsunterlagen schnell verfügbar? 

Je besser ein Betrieb auf einen Notfall vorbereitet ist, desto schneller kann er nach einem Schaden wieder arbeitsfähig werden. Die Handwerkskammer rät generell dazu, einen ggf. auch digitalen „Notfallordner“ zu erstellen, in dem für Notfallszenarien Schritte der Krisenbewältigung vorausgeplant sind. Der Brandfall ist eines der typischen Notfallszenarien.

Was sollten Betriebe jetzt tun?

Viele Brandschutzmaßnahmen sind weder kompliziert noch teuer. Wichtig ist, Risiken systematisch zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Prüfen Sie insbesondere:

  • Sind ausreichend geeignete Feuerlöscher vorhanden?
  • Werden Feuerlöscher regelmäßig geprüft?
  • Passen die Löschmittel zu den vorhandenen Brandrisiken?
  • Sind Flucht- und Rettungswege frei?
  • Sind Flucht- und Rettungswege angemessen gekennzeichnet?
  • Werden brennbare Stoffe sicher gelagert?
  • Gibt es klare Regeln für ölhaltige Lappen, Staub und Gefahrstoffe?
  • Werden Lithium-Ionen-Akkus sicher geladen und gelagert?
  • Sind Beschäftigte unterwiesen und bei Bedarf Brandschutzhelfer bestellt?
  • Sind Prüfungen und Wartungen dokumentiert?
  • Stimmen Nutzung, Lagerung und Brandschutzmaßnahmen im Gebäude noch überein?
  • Stimmt der Versicherungsschutz? Stimmen die darin aufgenommenen Gebäude und Betriebsteile noch mit dem aktuellen Zustand überein? Gibt es „offene Flanken“ gegenüber der Versicherung?

Beratungsangebot der Handwerkskammer Düsseldorf

Betrieblicher Brandschutz ist ein wichtiger Teil der Unternehmenssicherung. Bereits kleine Maßnahmen können helfen, große Schäden zu vermeiden. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt Mitgliedsbetriebe bei Fragen zu:

  • organisatorischem Brandschutz,
  • Gefährdungsbeurteilungen,
  • Feuerlöschern und Löschmitteln,
  • Lagerung brennbarer Stoffe,
  • Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus,
  • Brandschutz bei bestehenden Betriebsgebäuden,
  • Betreiberpflichten,
  • Vorbereitung auf Gespräche mit Versicherern, Vermietern oder Fachplanern,
  • Erstellung eines Notfallordners zur allgemeinen Notfallvorsorge. 

Wir helfen Ihnen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen für Ihren Betrieb zu planen.

Stand, 10.08.2026/We