
Allgemeines Zivil- und WirtschaftsrechtDas Gesellschaftsregister (eGbR)
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend neu geregelt. Zahlreiche Bestimmungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie sind sowohl für Neugründungen als auch für bereits errichtete Gesellschaften von Bedeutung.
Eine zentrale Neuerung ist die Möglichkeit, die GbR in ein neu errichtetes Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (eGbR). Im Handwerk besitzt die GbR einen gewissen Stellenwert. Dies gilt sowohl für auf bestimmte Zeit bestehende Formen wie Arbeitsgemeinschaften im Baubereich als auch für auf unbestimmte Zeit bestehende Zusammenschlüsse von Kleingewerbetreibenden.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen im Zusammenhang mit dem MoPeG, speziell zur eGbR oder auch zu Personengesellschaften allgemein.