Illustration von nachhaltiger Energiegewinnung wie Solar und Windenergie
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„EmpCo“-Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Am 27. September 2026 treten die Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, mit denen die lauterkeitsrechtlichen Regelungen der EU-Richtlinie 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen („EmpCo“) in nationales Recht umgesetzt werden. Handwerksbetriebe, die beispielsweise in ihrer Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen, müssen dann die strengeren Vorgaben beachten, um Abmahnrisiken vorzubeugen.

Das neue "Praxis Recht" des ZDH bietet anhand von FAQ einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte der „EmpCo“-Regelungen. Das Dokument kann hier zur Unterstützung Ihrer Beratungsangebote heruntergeladen werden. Ausführlichere Informationen werden zudem auf der entsprechenden ZDH-Themenseite bereitgestellt.

Link zur pdf-Broschüre:
Praxis Recht: FAQ: "EmpCo"-Regelungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Ansprechpartner

Geske Houtrouw

Referentin für Transformation und Nachhaltigkeit

Tel. 0211 8795-878

geske.houtrouw--at--hwk-duesseldorf.de