
Geld für Gründerinnen und GründerFörderung
Tipp: Beantragen Sie Fördermittel und zinsgünstige Kredite vor der Gründung. Nutzen Sie die kostenfreie Gründungsberatung Ihrer Handwerkskammer!
Wir helfen Ihnen gerne:
Unser Beratungsteam
Meistergründungsprämie NRW
Sind Sie Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Dann können Sie vor Ihrer ersten Selbständigkeit die Meistergründungsprämie NRW beantragen. Durch die jetzt erfolgte Neufassung wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver.
So wird die Förderung für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz von bislang max. 7.500 Euro auf bis zu max. 10.500 Euro erhöht.
Gefördert werden neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor der Gründung stellen und der vorzeitige Maßnahmebeginn bewilligt worden ist. Eine positive Stellungnahme Ihrer Handwerkskammer ist Voraussetzung.
Sprechen Sie unbedingt rechtzeitig vor der Gründung oder Übernahme mit der Betriebsberatungsstelle Ihrer Handwerkskammer.
Darlehen und Bürgschaften
Öffentliche Existenzgründungsdarlehen
Wenn Sie wenig Eigenkapital haben, aber einen Kredit brauchen, können Sie Unterstützung bei der KfW-Bank, NRW.Bank sowie der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW und Bürgschaftsbank NRW erhalten. Mit diesen Programmen ist meist eine Reduzierung des Haftungsrisikos für die Hausbank verbunden, so dass Sie dort keine weitere Sicherheit mehr stellen müssen. Weitere Vorteile:
- Tilgung beginnt oft erst 1 bis 3 Jahre nach der Gründung
- Zins i.d.R. niedriger als marktüblich
- Ggf. Sonderkonditionen bei der Rückzahlung.
Gründungsdarlehen in der Förderdatenbank des BMWi
www.foerderdatenbank.de
Bürgschaften
Die Bürgschaftsbank NRW ist eine Förderbank, die Bürgschaften für Existenzgründer und Unternehmer in Nordrhein-Westfalen gegenüber Kreditinstituten übernimmt. Falls Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens nicht ausreichend besichern können, haben Sie die Möglichkeit bei der Bürgschaftsbank einen Antrag auf Ausfallbürgschaft zu stellen. Auch zu dieser Fördermöglichkeit beraten wir Sie gerne.
Mehr Infos
Bürgschaftsbank NRW
Gründerstipendium NRW
Für innovative Ideen. 1.000 Euro pro Monat. Für 1 Jahr.
Das Gründerstipendium.NRW eröffnet die Chance, Ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene Ihrer Region einzusteigen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt jede Gründerin/jeden Gründer, die/der vor oder am Anfang der Existenzgründung steht mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr, um den Start in die Welt der Entrepreneure zu erleichtern. Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit, sich in Gründernetzwerken auszutauschen und sich durch individuelles Coaching begleiten zu lassen.
Förderung für Arbeitslose
Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie von der Agentur für Arbeit Gründungshilfen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, kann von der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann einen Antrag auf das sogenannte Einstiegsgeld stellen.
Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Wenden Sie sich als Gründerin oder Gründer im Handwerk immer gerne an die Beraterinnen und Berater Ihrer Handwerkskammer. Die Beratung ist kostenfrei.
Beratungsprogramme
Vor der Gründung können Sie sich von einem freien Unternehmensberaterinnen oder -berater coachen lassen. Der Berater oder die Beraterin muss bei der KfW-Bank registriert sein, dann können Sie einen Teil der Beratungskosten erstattet bekommen. Gemeinsam wenden Sie sich zur Beantragung an das Startercenter Ihres Standorts. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie bei der Landesgewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks.