ArbeitsschutzGefährdungsbeurteilung ist Pflicht!
Jeder Handwerksbetrieb – ab dem ersten Beschäftigten – muss eine Gefährdungsbeurteilung vorweisen können. Das ist kein „Kann“, sondern gesetzliche Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.
Was ist eine Gefährungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Bewertung aller Arbeitsbereiche im Betrieb hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit der Beschäftigten. Dazu gehören z. B.:
- Maschinen und Werkzeuge
- Gefahrstoffe
- Lärm und körperliche Belastung
- psychische Belastungen
- Bildschirmarbeitsplätze im Büro
Warum ist sie so wichtig?
Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur Pflicht, sondern auch zentrales Element für die Sicherheit im Betrieb. Sie wird außerdem regelmäßig bei Betriebsprüfungen durch die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Bezirksregierungen verlangt.
Liegt keine gültige Dokumentation vor, muss man mit Konsquenzen rechnen:
- Bußgelder
- erhöhtes Haftungsrisiko im Schadensfall
- Einschränkungen bei Fördermitteln oder Ausschreibungen
Die Gefährdungsbeurteilung muss:
- schriftlich dokumentiert sein,
- regelmäßig aktualisiert werden (insbesondere bei neuen Mitarbeitenden, Maschinen, Abläufen)
Unser Angebot:
Wir helfen Ihnen kostenfrei beim Einstieg. In unserer technischen Beratung erhalten Sie:
- Grundlagen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der Erstellung einer praxistauglichen Gefährdungsbeurteilung
- Vorbereitung auf mögliche Betriebsprüfungen