Kompakt-SeminarKlimaanlagen in Kraftfahrzeugen

 Termine, Gebühren, Anmeldung

Ziele:

Aufgrund der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten wollen,  einen Sachkundenachweis vorlegen.

Inhalte:

In diesem Kompakt-Seminar werden alle für den Nachweis der Sachkunde relevanten Themen praxisnah behandelt.

Theorie

  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen
  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Physikalische Grundlagen
  • Rückgewinnung von Kältemittel

Praxis

  • Umgang mit einem Kältemittel-Container
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen
  • Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes

Zielgruppe:

Teilnehmende mit folgenden Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf
  • Meisterin bzw. Meister in einem Kfz-technischen Beruf

Abschluss:

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH) und der Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf.

Ort:

Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf (anerkannte Schulungsstätte der TAK)

 

Neue Verordnung für Klimaanlagen in Kfz

Ab September 2026 werden die Anforderungen an die Qualifikation von Fachkräften erweitert. Künftig umfasst die Schulung und Zertifizierung den sachgerechten Umgang mit allen drei in Fahrzeugen eingesetzten Kältemittelgruppen.

Inhaberinnen und Inhaber eines bisherigen Klimasachkundenachweises („altes Zertifikat“) dürfen nur noch bestimmte Tätigkeiten an Klimaanlagen ausführen. Zudem sind Sie verpflichtet, Ihr Zertifikat bis 12. März 2029 aufzufrischen oder sich neu zu schulen.

Um der erhöhten Nachfrage gerecht zu werden, bieten wir deshalb ab Oktober 2026 vermehrt Klimaanlagenschulungen an.

Wir empfehlen allen betroffenen Fachkräften und Betrieben, sich frühzeitig über die neuen Anforderungen zu informieren und ggf. die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen zu planen, um auch künftig alle Arbeiten an Fahrzeugklimaanlagen rechtssicher durchführen zu können.

Mehr Infos auch unter:
Arbeiten an Fahrzeug-Klimaanlagen unterliegen neuen Anforderungen: BIV Kfz