Die Temperaturstreifen nach einer Idee von Ed Hawkins für NRW
Förderprogramm Klimaanpassung.Unternehmen.NRWKlimaanpassungsmaßnahmen fördern lassen
Starkregen, Stürme und hohe Temperaturen bedrohen Betriebsstätten. Betriebsinhaber, die diesen Gefahren mit naturnahen Gegenmaßnahmen begegnen, erhalten dabei finanzielle Unterstützung vom Land NRW.
Schon jetzt kommt es immer häufiger zu Wetterextremen. Die Folgen sind beispielsweise Überflutung, die Maschinen beschädigen oder extreme Temperaturen, durch die sich Werkstätten aufheizen und nicht vernünftig genutzt werden können.
Es gibt eine Reihe von Gegenmaßnahmen, die das wirtschaftliche Risiko minimieren und Existenzen schützen. Dazu zählen Dach- und Fassadenbegrünungen, schattenspendende Bäume, Entsiegelung von Flächen, Regenwasserversickerung und Verschattungselemente. Diese naturbasierten Klimaanpassungsmaßnahmen werden aktuell vom Land NRW gefördert.
Hier die wichtigsten Fakten:
- Gefördert werden kleine und mittelständische Betriebe, die naturbasierte Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen.
- Es werden bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet.
- Planerische Vorbereitungen sind bis zu 10 % der Gesamtausgaben förderfähig, jedoch nur in Verbindung mit einer investiven Maßnahme.
- Die Förderung muss bis zum 31.12.2026 beantragt sein.
- Die Maßnahme muss innerhalb von 24 Monaten nach Förderbescheid umgesetzt sein, spätestens am 30.06.2029.
Bei Interesse an der Förderung bietet die Innovationsförderagentur NRW eine kostenlose Beratung per Mail oder Telefon an. Auf der Website der Innovationsagentur finden Sie alle Informationen zum Förderprogramm und die Ansprechpartner, die bei der Antragsstellung unterstüzen.