StandortpolitikLandesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Der seit 2019 geltende Landesentwicklungsplan NRW ergibt sich aus der Fassung von April 2017 und der ersten und zweiten Änderung.

Landesplanung (Wirtschaftsministerium NRW)

Bedeutung

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und bestimmt maßgeblich die künftige Entwicklung des Landes. Als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan soll er das Landesgebiet entwickeln, ordnen und sichern und dabei die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen aufeinander abstimmen. Damit sind auch wirtschaftliche Anliegen direkt betroffen, z. B. wenn der Landesentwicklungsplan Aussagen zu Industrie- und Gewerbeflächen, großflächigem Einzelhandel, Verkehr und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung trifft. Seine Vorgaben sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf an der Planerstellung

Um Einfluss auf den Diskussionsprozess zu nehmen, haben die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bereits 2009 in einem Fachbeitrag die Erwartungen der Wirtschaft an das neue Regelwerk formuliert.

Im weiteren Verlauf hat die Handwerkskammer Düsseldorf im Zusammenschluss mit anderen Wirtschaftskammern und über die Landeshandwerksorganisationen auf den Erarbeitungsprozess unter anderem durch gemeinsame Stellungnahmen inhaltlich eingewirkt:

  • Februar 2014: Stellungnahme der Wirtschaft zum ersten LEP-Entwurf
  • Januar 2016: Stellungnahme der Wirtschaft zum zweiten LEP-Entwurf
  • Juli 2018: Stellungnahme der Wirtschaft zur ersten LEP-Änderung
  • Mai 2019: Stellungnahme HANDWERK.NRW zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
  • Oktober 2022: Stellungnahme von WHKT und HANDWERK.NRW zu den Eckpunkten der zweiten LEP-Änderung
  • Juli 2023: Stellungnahme des WHKT zur LEP-Änderung für den Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Juli 2023: Stellungnahme des WHKT zur zweiten LEP-Änderung (Ausbau der Erneuerbaren Energien)
  • September 2023: Stellungnahme des WHKT zu den Eckpunkten der dritten LEP-Änderung

In den nun vorliegenden Landesentwicklungsplan haben zahlreiche Anregungen der Kammern Eingang gefunden.

Weiterer Verlauf

Am 14. März 2025 hat die Landesregierung die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans mit dem Ziel einer nachhaltigeren Flächenentwicklung beschlossen.

Zu dieser Änderung hat das nordrhein-westfälische Handwerk unter Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf am 23. Juni 2025 Stellung genommen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Abschließend muss die 3. LEP-Änderung vom Landtag beschlossen werden. Die Handwerkskammer Düsseldorf wird sich in diesem Verfahren auch weiterhin einbringen und die Interessen des Handwerks vertreten.