
Betriebe benötigen Mitarbeitende, die flexibel und international erfahren sind. Auslandspraktika während und nach der Ausbildung
Corona
Können derzeit Fachkräfte oder Azubis meines Betriebs ein Auslandspraktikum absolvieren?
Bitte überprüfen Sie vor Ausreise den aktuellen Stand der länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Gerne informieren wir Sie, ob darüber hinaus weitere Schritte zur problemlosen Durchführung des beruflichen Auslandsaufenthalts notwendig sind.
Interessiert an einem Praktikum oder Aufenthalt im Ausland?
Wir beraten Azubis, Fachkräfte und Betriebe gerne!
Rebecca Hof
Beraterin "Berufsbildung ohne Grenzen"
Fax 0211 8795-95608
rebecca.hof--at--hwk-duesseldorf.de
Mehr Infos auch unter
www.berufsbildung-ohne-grenzen.de
Erasmus+ Programm verbessert
Das EU-Programm unterstützt berufliche Auslandsaufenthalte von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung. Für die aktuelle Programmlaufzeit 2021 bis 2027 wurde das Budget deutlich erhöht und die bisher gültigen Förderbedingungen erweitert.
Auslandsprojekte
Wie haben die Azubis ihr Praktikum im Ausland erlebt? Was nehmen sie mit aus dieser spannenden Zeit? Wir berichten über Auslandspraktika, die stattgefunden haben. Schaut rein! Es sind schöne und interessante Geschichten dabei.
Für Betriebe, Innungen und Berufsschulen
Immer mehr Handwerksbetriebe engagieren sich auf internationalen Märkten und nutzen Geschäftsmöglichkeiten im Ausland. Dabei steigt der Bedarf an Mitarbeitern mit Kenntnissen ausländischer Arbeitstechniken. Um fremde Arbeitswelten kennenzulernen und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, sind oft schon kurze Auslandsaufenthalte von wenigen Wochen sinnvoll und erfolgreich.
Erasmus+
Mit diesem Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union können junge Menschen Auslandserfahrungen sammeln. Betriebe, die ihren Lehrlingen während der Ausbildung ein Auslandspraktikum innerhalb Europas ermöglichen möchten, können über die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) einen Projektantrag für finanzielle Unterstützung einreichen.
Alternativ: Poolprojekte
Für Betriebe, die keinen eigenen Erasmus+-Antrag stellen, aber dennoch ihren Lehrlingen die Erfahrungen im Ausland ermöglichen möchten, gibt es die "Poolprojekte". Einrichtungen stellen ihren eigenen Pool an Stipendien deutschlandweit Interessenten zur Verfügung, d. h. einzelne Auszubildende können sich bei einem solchen Poolprojektträger um Fördergelder bewerben, unabhängig davon, ob der Ausbildungsbetrieb mit dieser Institution verbunden ist oder nicht. Ein Beispiel für Poolprojekte ist das
Let’s go-Einzelstipendium
Auch für Fachkräfte
Einen beruflichen Auslandsaufenthalt können nicht nur Auszubildende absolvieren. Auch für Fachkräfte besteht innerhalb eines Jahres nach der Gesellenprüfung die Möglichkeit, Fördergelder für ein Praktikum außerhalb Deutschlands zu beantragen. Ausbilder und Betriebsinhaber können auch ohne zeitliche Begrenzung finanzielle Unterstützung für entsprechende Bildungsreisen beantragen.
Ihr Auszubildender geht ins Ausland?
Die Handwerkskammern in NRW zeichnen Betriebe dafür aus. Hier finden Sie alles zu Kriterien und Verfahren:
Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe
Mehr Infos
Erasmus+ Programm des BIBB
ProTandem - Deutsch-franz. Agentur
www.ausbildung-weltweit.de
Für Auszubildende
Angebote von Austauschprogrammen
- Auszubildende können bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Das sind zum Beispiel bei einer dreijährigen Ausbildung neun Monate. Verkürzungen oder Verlängerungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Maximaldauer kann im Block oder in einzelnen Abschnitten genutzt werden.
- Dabei gilt: Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich, auch das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz) kommt in Frage. Ein Auslandsaufenthalt ist ein Ausbildungsabschnitt an einem anderen Lernort.
- Während des Auslandsaufenthalts ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen. Keine Verpflichtung besteht zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten. Hier gibt es viele Förderprojekte, die diese Kosten zu einem großen Teil oder sogar komplett decken. Gefördert werden Gruppenaustausche und die Entsendung von Einzelpersonen.
- Das EU-Programm Erasmus+ fördert Auslandsaufenthalte von Auszubildenden innerhalb Europas. Außerhalb Europas unterstützt das Programm AusbildungWeltweit Auszubildende finanziell bei der Durchführung eines Auslandspraktikums. In beiden Fällen werden Aufenthaltspauschalen und Reisekostenpauschalen abhängig vom jeweiligen Zielland vergeben. Dabei handelt es sich aber nicht um ein Vollstipendium, einen Eigenanteil sollte man also auf jeden Fall mit einplanen.
- Der Auslandsaufenthalt muss zwischen dem Betrieb und dem Auszubildenden schriftlich vereinbart und der zuständigen Kammer angezeigt werden. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, muss ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt werden.
- Wir empfehlen, einen Vertrag mit dem aufnehmenden Unternehmen abzuschließen, um eventuelle Unklarheiten zu vermeiden (Muster unter "Downloads & Links").
- Der Auslandsaufenthalt kann in einer ausländischen Niederlassung oder bei einem Geschäftspartner absolviert werden. Wenn dies nicht möglich ist, unterstützen wir gerne bei der Suche nach einem interessanten Praktikumsbetrieb im Ausland.
- Während des Auslandsaufenthaltes muss der Auszubildende das Berichtsheft weiterführen, da dieser Teil der Ausbildung ist.
- Um die im Ausland erworbenen Kompetenzen zu dokumentieren, sollte zusätzlich der europaweit akzeptierte Europass Mobilität (sie unter „Downloads & Links“) verwendet werden.
- Der Schutz der deutschen Sozialversicherungen besteht im Ausland weiter, da der Auslandsaufenthalt Teil der Ausbildung ist und die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt wird. Wird während des Projekts Urlaub genommen, müssen diese Urlaubstage bei einer Förderung durch das ERASMUS+ Programm herausgerechnet werden.
www.na-bibb.de/erasmus-berufsbildung - Auszubildende verfügen durch die fortlaufenden Sozialversicherungen auch bei der Tätigkeit im ausländischen Betrieb über Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Dies muss über die Entsendebescheinigung (Formular A 1) von der Krankenkasse bestätigt werden. Dieses Dokument bescheinigt, dass für den Auszubildenden deutsches Recht gilt und in Deutschland Sozialversicherungsabgaben für den Auszubildenden abgeführt werden.
- Empfehlenswert ist außerdem eine Zusatzversicherung, z.B. eine Auslandskrankenversicherung, um zusätzliche Versicherungsleistungen zu gewährleisten. Es empfiehlt sich auch, vorab die zuständige Berufsgenossenschaft über den Auslandsaufenthalt zu informieren.
Very exciting - Jessica Gehrisch absolvierte 2016 ein Praktikum bei Harrods.
Weitere Austauschprogramme
www.brd.nrw.de
Für Gesellinnen, Gesellen und Fachkräfte
Angebote von Auslandsaufenthalten
- Bei Fachkräften, die während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland angestellt sind, sollte das beiderseitige Einverständnis über die Entsendung schriftlich als Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dies entfällt natürlich bei Fachkräften ohne bestehendes Arbeitsverhältnis.
- Für geförderte Auslandsaufenthalte muss in beiden Fällen eine Lernvereinbarung zwischen Gastbetrieb und Fachkraft geschlossen werden. Bei nicht geförderten beruflichen Auslandsaufenthalten sollte eine ähnliche Vereinbarung geschlossen werden.
- Um festzustellen, ob und wie der im Ausland ggf. erzielte Arbeitslohn im Rahmen des Auslandsaufenthalts im Aus- oder Inland versteuert wird, wenden sollten Fachkräfte ohne Arbeitsverhältnis in Deutschland sich bitte an ihre Steuerberatung.
- Eine Übersicht zu Abkommen mit anderen Staaten finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.bund.de
Infos zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministerium unter www.bundesfinanzministerium.de
Downloads & Links
Allgemein
Bewerbungshilfen
Europass-Lebenslauf: Vorlagen in weiteren Sprachen und Leitfäden
Formulare & Anträge
Weitere Links
Das Dokument, das einem beruflichen Abschlusszeugnis beigefügt wird, soll es Dritten - insb. Personen aus einem anderen Land - erleichtern zu verstehen, was der im Zeugnis ausgewiesene Abschluss (Qualifikationen und Kompetenzen) bedeutet.
Bundesinstiut für Berufsbildung: europass Zeugniserläuterungen
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Kontakt
Rebecca Hof
Beraterin "Berufsbildung ohne Grenzen"
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