Eine junge Frau sitzt mit weiteren Mitschülern in einem Klassenraum oder Seminarraum und dreht sich zur lächelnd zur Kamera, in der Hand einen kleinen Globus.
contrastwerkstatt - Fotolia.com

Den Horizont erweiternAuslandspraktika während und nach der Ausbildung

Interessiert an einem Praktikum oder Aufenthalt im Ausland? Wir beraten Azubis, Fachkräfte und Betriebe gerne!

Infos für Betriebe, Innungen und Berufsschulen

Immer mehr Handwerksbetriebe engagieren sich auf internationalen Märkten und nutzen Geschäftsmöglichkeiten im Ausland. Dabei steigt der Bedarf an Mitarbeitenden mit Kenntnissen ausländischer Arbeitstechniken. Um fremde Arbeitswelten kennenzulernen und Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, sind oft schon kurze Auslandsaufenthalte von wenigen Wochen sinnvoll und erfolgreich.

Erasmus+

Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Betriebe, die ihren Auszubildenden während der Ausbildung ein Auslandspraktikum innerhalb Europas ermöglichen möchten, können über die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) einen Projektantrag für finanzielle Unterstützung einreichen.
 Mit dem Erasmus+ Programm Europa entdecken

Alternativ: Poolprojekte

Für Betriebe, die keinen eigenen Erasmus+-Antrag stellen, aber dennoch ihren Auszubildenden die Erfahrungen im Ausland ermöglichen möchten, gibt es die "Poolprojekte".  Einrichtungen stellen ihren eigenen Pool an Stipendien deutschlandweit Interessierten zur Verfügung, d. h. einzelne Auszubildende können sich bei einem solchen Poolprojektträger um Fördergelder bewerben, unabhängig davon, ob der Ausbildungsbetrieb mit dieser Institution verbunden ist oder nicht. Ein Beispiel für Poolprojekte ist das
 Let’s go-Einzelstipendium

Auch für Fachkräfte

Einen beruflichen Auslandsaufenthalt können nicht nur Auszubildende absolvieren. Auch für Fachkräfte besteht innerhalb eines Jahres nach der Gesellenprüfung die Möglichkeit, Fördergelder für ein Praktikum außerhalb Deutschlands zu beantragen. Ausbildende und Betriebsinhabende können auch ohne zeitliche Begrenzung finanzielle Unterstützung für entsprechende Bildungsreisen beantragen.

Ihr Azubi geht ins Ausland?

Die Handwerkskammer Düsseldorf und das Netzwerk „Berufsbildung ohne Grenzen“ zeichnen Betriebe aus, die ihren Auszubildenden ein Auslandspraktikum während oder nach der Ausbildung ermöglichen.
 Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe

Möchten Sie mit Ihrem eigenen Betrieb Aufträge im Ausland ausführen?

Unser Betriebsberater Gerd Fahrendorf unterstützt Sie mit individueller und persönlicher Beratung rund um das Thema
 Außenwirtschaft im Handwerk.

Angebote für Auszubildende

Überzeugen Sie Ihre zukünftigen Fachkräfte mit verlockenden Anreizen! Ein Auslandsaufenthalt für Ihre Auszubildenden kann genau das richtige Instrument sein, um Ihr Unternehmen im Wettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt zu positionieren.

Diese spannende Möglichkeit kann dazu beitragen, Ihren Betrieb als modernen und gefragten Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Um Sie hierbei zu unterstützen bietet die Beratungsstelle „Berufsbildung ohne Grenzen“ der Handwerkskammer Düsseldorf neben der Planung und Durchführung von individuellen Auslandspraktika für Auszubildende und junge Fachkräfte aller Gewerke auch gezielt Gruppenmobilitäten an. 

  • Auszubildende können bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit im Ausland verbringen. Das sind zum Beispiel bei einer dreijährigen Ausbildung neun Monate. Verkürzungen oder Verlängerungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Maximaldauer kann im Block oder in einzelnen Abschnitten genutzt werden.
  • Dabei gilt: Ein Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich in jedem Land der Welt möglich, auch das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz) kommt in Frage. Ein Auslandsaufenthalt ist ein Ausbildungsabschnitt an einem anderen Lernort.
  • Während des Auslandsaufenthalts ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen. Keine Verpflichtung besteht zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten. Hier gibt es viele Förderprojekte, die diese Kosten zu einem großen Teil oder sogar komplett decken. Gefördert werden Gruppenaustausche und die Entsendung von Einzelpersonen.
  • Auszubildende können für Auslandspraktika weltweit finanzielle Unterstützung erhalten, sofern für das jeweilige Zielland keine Reisewarnung vorliegt.
    In der Regel stellen die entsprechenden Förderprogramme Pauschalen für die Reise- und Aufenthaltskosten zur Verfügung, deren Höhe vom Zielland abhängt. Da es sich dabei jedoch meist nicht um ein Vollstipendium handelt, sollte ein eigener finanzieller Anteil auf jeden Fall mit eingeplant werden.
  • Der Auslandsaufenthalt muss zwischen dem Betrieb und den Auszubildenden schriftlich vereinbart und der zuständigen Kammer angezeigt werden. Dauert der Aufenthalt länger als acht Wochen, muss ein Ausbildungsplan mit der Kammer abgestimmt werden.
  • Der Auslandsaufenthalt kann in einer ausländischen Niederlassung oder bei einem ausländischen Partnerbetrieb absolviert werden. Wenn dies nicht möglich ist, unterstützen wir gerne bei der Suche nach einem interessanten Praktikumsbetrieb im Ausland.
Die Auszubildenden müssen sich von der Berufsschule freistellen lassen. Im Ausland müssen sie keine vergleichbare Berufsschule besuchen, sind aber dazu verpflichtet, den versäumten Lernstoff selbstständig nachzuarbeiten.
  • Während des Auslandsaufenthalts müssen die Auszubildenden das Berichtsheft weiterführen, da der Auslandsaufenthalt Teil der Ausbildung ist.
  • Die im Ausland erworbenen Kompetenzen werden im Europass Mobilität festgehalten, den die Auszubildenden von der entsendenden Einrichtung erhalten.
  • Der Schutz der deutschen Sozialversicherungen besteht im Ausland weiter, da der Auslandsaufenthalt Teil der Ausbildung ist und die Ausbildungsvergütung weiter gezahlt wird.
  • Dies kann über die Entsendebescheinigung (Formular A1) von der Krankenkasse bestätigt werden. Dieses Dokument bescheinigt, dass für die Auszubildenden deutsches Recht gilt und in Deutschland Sozialversicherungsabgaben für sie abgeführt werden.
    Der Ausbildungsbetrieb kann das Auslandspraktikum vorab bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
  • Bei vielen Förderprogrammen sind die Teilnehmenden auch verpflichtet, ein Zusatzversicherungspaket abzuschließen, bestehend aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. 
Als Azubi die Welt entdecken - Zukünftige Handwerkerinnen und Handwerker berichten über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während des Auslandspraktikums gewonnen haben. Einfach mal reinschauen!
 

Jessica Gehrisch absolvierte ein Praktikum bei Harrods
HWK Düsseldorf
Very exciting - Jessica Gehrisch absolvierte 2016 ein Praktikum bei Harrods.

Für Gesellinnen, Gesellen und Fachkräfte

 

Angebote von AuslandsaufenthaltenProgramme für Fachkräfte

Fachkräfte mit bestehendem Arbeitsverhältnis in Deutschland können über eine Entsendung einen beruflichen Auslandsaufenthalt durchführen. Natürlich kann man als Fachkraft auch ein Auslandspraktikum machen, wenn man gerade keine feste Stelle in Deutschland hat. In beiden Fällen gibt es generell weder eine zeitliche Begrenzung, noch Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Zielländer. Wenn man für den beruflichen Auslandsaufenthalt aber Fördergelder beantragt, gibt es normalerweise einen klaren zeitlichen und geografischen Rahmen. Bei Erasmus+ zum Beispiel kann man nur innerhalb eines Jahres nach Ende der Ausbildung ein gefördertes Auslandspraktikum absolvieren.
  • Bei Fachkräften, die während des Auslandsaufenthalts weiterhin in Deutschland angestellt sind, sollte das beiderseitige Einverständnis über die Entsendung schriftlich als Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dies entfällt natürlich bei Fachkräften ohne bestehendes Arbeitsverhältnis.
  • Für geförderte Auslandsaufenthalte muss in beiden Fällen eine Lernvereinbarung zwischen Gastbetrieb und Fachkraft geschlossen werden. Bei nicht geförderten beruflichen Auslandsaufenthalten sollte eine ähnliche Vereinbarung geschlossen werden.
Für die Dauer des Auslandsaufenthalts sollten private Versicherungen abgeschlossen werden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Hierzu zählen mindestens der Abschluss einer Auslandskranken- und Pflege-, Auslandsunfall-, Auslandshaftpflicht- und einer Betriebshaftpflichtversicherung. Lassen Sie sich diesbezüglich bitte frühzeitig von Ihren Versicherungsträgern beraten.
  • Um festzustellen, ob und wie der im Ausland ggf. erzielte Arbeitslohn im Rahmen des Auslandsaufenthalts im Aus- oder Inland versteuert wird, sollten Fachkräfte  sich bitte an ihre Steuerberatung wenden.
  • Eine Übersicht zu Abkommen mit anderen Staaten finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern unter  www.bzst.bund.de
    Infos zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministerium unter  www.bundesfinanzministerium.de
 

Ein junger Mann in Zimmermanns-Kulft steht selbstbewusst an einem exotischen Strand.
Lukas Teneyken