AusbildungNeue Ausbildungsordnung für die Bauwirtschaft – ab August 2026
Die Ausbildungsberufe in der Bauwirtschaft werden neu geordnet. Insgesamt 19 Berufe in den Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau werden modernisiert. Die neue Struktur gilt für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2026.
Was ändert sich?
- Die 19 Ausbildungsberufe werden künftig klar den drei Bereichen Hochbau, Tiefbau und Ausbau zugeordnet. Dadurch fällt die Orientierung im Baugewerbe leichter.
- Integration der aktualisierten Standardberufsbildpositionen: Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung und Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitale Arbeitsprozesse.
- Änderungen bei Prüfungen: In 16 dreijährigen Bau-Ausbildungsberufen wird die gestreckte Gesellenprüfung eingeführt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, stattdessen zählt die GP Teil 1 bereits zur Abschlussnote. Die zweijährigen Ausbildungsberufe behalten die bisherige Prüfungsstruktur bei. Gleichzeitig ermöglicht der erfolgreiche Abschluss eines zweijährigen Berufs den nahtlosen Übergang in den zugehörigen dreijährigen Beruf – inklusive Anerkennung der Abschlussprüfung als GP Teil 1
- Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) wird verbindlich auf 24 Wochen (zweijährige Berufe) bzw. 30 Wochen (dreijährige Berufe) festgelegt. Zusätzlich können freiwillige Wahlwochen vereinbart werden. Für die ÜBA entwickeln Sachverständige bundesweit einheitliche Unterweisungspläne – ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der Bauausbildung.
- Neue Berufsbezeichnungen im Tiefbau: Der Kanalbauer wird zum Kanalbauer für Infrastrukturtechnik, der Rohrleitungsbauer zum Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik.
Warum wird die Ausbildung neu geregelt?
Die Bauwirtschaft entwickelt sich schnell weiter: Digitalisierung, ökologische Anforderungen und neue Techniken prägen den Berufsalltag. Mit der Neuordnung sollen Auszubildende noch gezielter auf die Anforderungen moderner Baustellen vorbereitet werden.