HWK Düsseldorf

Zusätzliche Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastrukturprogres.nrw – Emissionsarme Mobilität: Nordrhein-Westfalen verstärkt den Ausbau von Ladeinfrastruktur

Mit zwei novellierten Fördergegenständen reagiert das Land auf den weiterhin hohen Bedarf an Ladeinfrastruktur. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) setzt damit gezielt zusätzliche Impulse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur dort, wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Unterstützt werden sowohl der Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge als auch Ladeinfrastruktur an kleineren Mehrparteienhäusern.

Neuerungen im Überblick

  • Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge
    Gefördert wird Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge. Davon können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kommunen profitieren undLadeinfrastruktur für ihre Nutzfahrzeuge in den Depots aufbauen. Bis zu 30.000 Euro können KMU je Ladepunkt erhalten, bei einer Förderquote von 30 Prozent. Für den Fördergegenstand stehen in 2026 sieben Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern
    Der Fördergegenstand für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen wurde in überarbeiteter Form wieder aufgenommen.Gefördert werden Ladepunkte an Mehrparteienhäusern ab zwei Wohneinheiten und an Wohnungseigentumsanlagen, sofern das jeweilige Gebäude über maximal fünf Stellplätze verfügt. Antragsberechtigt sind Vermietende, Mietende sowie Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Förderquote beträgt höchstens 40 % bei 1.500 Euro maximaler Förderung je errichtetem Ladepunkt. Für Objekte mit sechs oder mehr Stellplätzen kann bei Vorliegen der weiteren Fördervoraussetzungen die Förderung des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern infrage kommen.

Weitere Fördermöglichkeiten von progres.nrw

Neben den genannten Förderbausteinen umfasst progres.nrw – Emissionsarme Mobilität weitere Fördermöglichkeiten. Dazu zählen unter anderem Ladepunkte bei Arbeitgebern und im öffentlichen Raum, die Beschaffung bestimmter elektrischer Fahrzeuge durch Kommunen und ambulante soziale Dienste sowie Umsetzungskonzepte für Ladeinfrastruktur und Fahrzeuge.

Link zur konsolidierten Förderrichtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität vom 05. August 2026

Für die Bearbeitung der Förderanträge ist wie gewohnt die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

Quelle und weitere Infos unter www.elektromobilitaet.nrw 

Ansprechpartner

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

Tel. 0211 8795-886

peter.scharfenberg--at--hwk-duesseldorf.de