StandortStandortsicherung & Planungsverfahren

Handwerkskammer nimmt Stellung

Die Handwerkskammer Düsseldorf nimmt als Träger öffentlicher Belange (TÖB) Stellung zu den Planungsverfahren der Städte und Gemeinden im Kammerbezirk. Dabei prüfen wir, ob bei der Planung die Interessen der Handwerkswirtschaft allgemein und die Standortbelange einzelner Handwerksbetriebe betroffen sind.  

Sollte das Handwerk von einer Planung betroffen sein, vertreten wir in den Planungsverfahren das Interesse der Wirtschaft und somit der Mitgliedsunternehmen.  

In der Stellungnahme der Handwerkskammer Düsseldorf können wir die Einzelinteressen von Betrieben berücksichtigen, soweit diese mit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse vereinbar sind. Bei Fragen zur Planung sprechen Sie uns gerne an. Die Handwerkskammer Düsseldorf berät ihre Mitgliedsbetriebe in allen Standortfragen und bei Betroffenheit durch ein Planungsverfahren.  

Beteiligung von Handwerksbetrieben an Planungsverfahren 

In Ihrer Kommune werden regelmäßig neue Bauleitpläne aufgestellt oder das bestehende Planungsrecht geändert. Das kann für Ihren Betrieb Folgen haben, sofern er im Planverfahren nicht oder nicht angemessen berücksichtigt wird: Beispielsweise können die gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten durch die Umwandlung der Gebietskategorie (z. B. von Gewerbegebiet zu Mischgebiet) an Ihrem Standort eingeschränkt werden oder durch ein Heranrücken von Wohnbebauung sind Einschränkungen bei den betrieblichen Abläufen möglich (Lärmschutzmaßnahmen, Untersagung von bestimmten Tätigkeiten, Verhinderung von Betriebserweiterungen). Im schlimmsten Fall bleibt möglicherweise nur eine Betriebsverlagerung

Übersicht zu Planungsverfahren 

Aktuelle Planungsverfahren haben wir für Sie nach Städten und Gemeinden zusammengestellt. Unter dem jeweiligen Link können Sie die Planunterlagen einsehen.  Bei Fragen prechen Sie uns gerne an!   

 Aktuelle Planungsverfahren

Wenn Sie betroffen sind, können und sollten Sie die Gelegenheit nutzen und innerhalb der vorgegebenen Frist (in der Regel ein Monat) eine Stellungnahme bei der Stadt oder Gemeinde abgegeben.   Teilen Sie uns gerne Ihre Bedenken oder Anregungen bis spätestens eine Woche vor Fristende zur Planung mit. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an planung@hwk-duesseldorf.de