BetriebsführungTechnik
Unsere Beratungsleistung wird von Ihren Mitgliedsbeiträgen mitfinanziert und aus Mitteln der Gewerbeförderung des Bundes- und des Landeswirtschaftsministeriums bezuschusst. Das ermöglicht uns eine bedarfsgerechte und neutrale Beratung.
Die Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.
Weitere Beratungspakete
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Für gewerbliche Verwenderinnen und VerwenderSicherer Umgang mit Diisocyanaten - Schulungspflicht
Insbesondere die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen müssen besondere Schulungsnachweise vorweisen können.
Ab 12. August 2026Neue EU-Verpackungsordnung: Das müssen Handwerksbetriebe beachten
Gesetz tritt am 12. August 2026 in Kraft
ArbeitsschutzGefährdungsbeurteilung ist Pflicht!
Pflichten nach ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV sicher erfüllen – mit praxisnaher Unterstützung bei Analyse, Dokumentation und Umsetzung im Betrieb.
ArbeitsschutzStrahlenschutz-Verordnung NiSV - Informationen zur Umsetzung
Die Verordnung regelt den Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Daraus ergeben sich insbesondere für Kosmetikbetriebe Pflichten wie die Anzeigepflicht und die Pflicht zum Fachkundenachweis.
StandortNutzungsänderung im Baurecht – Was Handwerksbetriebe wissen müssen
Ein neuer Betriebssitz, ein Umbau oder die Umnutzung einer Halle zum Werkstattbetrieb. Wer eine Immobilie anders nutzt als ursprünglich genehmigt, muss eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragen.