BetriebsführungTechnik

Unsere Beratungsleistung wird von Ihren Mitgliedsbeiträgen mitfinanziert und aus Mitteln der Gewerbeförderung des Bundes- und des Landeswirtschaftsministeriums bezuschusst. Das ermöglicht uns eine bedarfsgerechte und neutrale Beratung.

Die Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW.

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Regelkonformes Produzieren

CE-Kennzeichnung, ProduktsichRegelkonformes Produzieren – Anforderungen sicher umsetzenerheitsrecht und technische Dokumentation sicher einordnen – für eine vollständig rechtskonforme Herstellung und Produktvermarktung.

 

Arbeitsschutz im BetriebArbeitsschutz im Handwerksbetrieb – Sicher arbeiten und gesund bleiben

Pflichten nach ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV sicher erfüllen – mit praxisnaher Unterstützung bei Analyse, Dokumentation und Umsetzung im Betrieb.

 

Prozessoptimierung

Abläufe analysieren,Prozesse optimieren – Zeit und Ressourcen im Betrieb clever einsetzen Schwachstellen erkennen und Ressourcen gezielt verbessern – für mehr Effizienz, weniger Aufwand und höhere Wettbewerbsfähigkeit.

 

SonderqualifikationenSonderqualifikationen – Marktzugang sichern durch Nachweise und Zertifikate

Spezialgesetzliche Fachkundenachweise, Zertifikate und Zulassungen verstehen – und den passenden Weg zur Qualifikation finden.

 

Virtuelle Präsenz

Digitale Sichtbarkeit steigern, OnlinVirtuelle Präsenze-Kunden gewinnen und Suchmaschinen optimal nutzen – für einen modernen, klar strukturierten Online-Auftritt.

Weitere Beratungspakete

 

Techn. GründungsfahrplanTechnischer Gründungsfahrplan

Technische und rechtliche Anforderungen für Ihr Gewerk klären – mit strukturiertem Fahrplan für einen rechtssicheren, effizienten und zukunftsfähigen Betriebsstart

 

StandortcheckStandortcheck

Baurechtliche Zulässigkeit, Genehmigungsfragen und Standortentwicklung prüfen – für eine rechtssichere und vorausschauende Betriebsplanung

Mehr Informationen

ArbeitsschutzBetrieblicher Brandschutz: Kleine Maßnahmen können große Schäden verhindern.

Brände gehören zu den größten Risiken für Handwerksbetriebe. Aber schon kleine Maßnahmen können große Schäden verhindern. Prüfen Sie, ob die Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb ausreichend sind. Wir beraten Sie gerne!

ArbeitsschutzGefährdungsbeurteilung ist Pflicht!

Pflichten nach ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV sicher erfüllen – mit praxisnaher Unterstützung bei Analyse, Dokumentation und Umsetzung im Betrieb.

Ab 12. August 2026Neue EU-Verpackungsordnung: Das müssen Handwerksbetriebe beachten

Gesetz tritt am 12. August 2026 in Kraft

Für gewerbliche Verwenderinnen und VerwenderSicherer Umgang mit Diisocyanaten - Schulungspflicht

Insbesondere die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen müssen besondere Schulungsnachweise vorweisen können.

ArbeitsschutzStrahlenschutz-Verordnung NiSV - Informationen zur Umsetzung

Die Verordnung regelt den Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen. Daraus ergeben sich insbesondere für Kosmetikbetriebe Pflichten wie die Anzeigepflicht und die Pflicht zum Fachkundenachweis.

StandortNutzungsänderung im Baurecht – Was Handwerksbetriebe wissen müssen

Ein neuer Betriebssitz, ein Umbau oder die Umnutzung einer Halle zum Werkstattbetrieb. Wer eine Immobilie anders nutzt als ursprünglich genehmigt, muss eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragen.