Verkehr & Mobilität
Der Handwerkerparkausweis kann für einen oder mehrere Regierungsbezirke und/oder NRW-weit ausgestellt werden.
Die LKW-Maut gilt für Fahrzeuge über 3,5 t auf Bundesstraßen und Autobahnen. Für Handwerksfahrzeuge unter 7,5 t kann eine Ausnahmeregelung greifen.
Für Handwerksbetriebe gibt es mehrere Ausnahmen von der Pflicht zur Einhaltung und zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten.
Das Gesetz legt für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr (einschließlich Werkverkehr) Grund- und Fortbildungsqualifikationen fest.
Handwerksbetriebe, die Fahrzeuge über 3,5 t zGM nutzen, unterliegen den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).