Berufe A-Z - Bürsten- und Pinselmacher (m/w/d)

Du verarbeitest in deinem Beruf ganz verschiedene Materialien: Holz, Kunststoff, Metall, Tierhaare, Borsten und Kunstfasern. Und auch die Palette der Produkte, die du herstellst, ist groß. Sie reicht vom feinen Spezialpinsel für den Kunstmaler bis hin zum hochwertigen Rasierpinsel.

Deine Produkte sind aber auch notwendig, damit Staubsauger und Teppichkehrmaschinen funktionieren. Denn diese Geräte werden mit Schleif- und Walzbürsten ausgestattet, deren Herstellung ebenfalls zu deinen Aufgaben zählt. Du erzeugst also Qualitätsprodukte, die auch starker maschineller Beanspruchung standhalten bzw. hohen Qualitätsansprüchen genügen müssen.

Reinigen, schneiden, sortieren

Du reinigst, schneidest und sortierst Haare und Borsten und bündelst sie anschließend als Bürste oder Pinsel. Die fertigen Produkte müssen verschiedene Anforderungen erfüllen: Sie sollen gut in der Hand liegen und auch bei maschinellem Dauereinsatz funktionieren. Dabei ist unter anderem deine Fingerfertigkeit gefragt, zum Beispiel beim Einziehen von Borsten und Fasern in das entsprechende Gehäuse.

Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Bürsten- und Pinselmacher (m/w/d): 0

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Bürsten- und Pinselmacher (m/w/d): 0

Wir beraten euch gerne!

Mariangela Pierri

Sachbearbeiterin

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-616

Fax 0211 8795-95616

mariangela.pierri--at--hwk-duesseldorf.de