Berufe A-Z - Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (m/w/d)

Dieser Beruf ist erste Wahl, wenn du etwas für die Umwelt tun willst. Denn als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer setzt du deine Energie dafür ein, dass möglichst wenig Energie verloren geht. So hilfst du, die natürlichen Ressourcen unseres Planeten zu schonen und die Lärmverschmutzung zu begrenzen. Da energiesparende Maßnahmen sowohl beim Hochbau als auch an Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen sowie beim Industrieanlagenbau erforderlich sind, gewinnen Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierungen immer mehr an Bedeutung. Gleiches gilt für den Trocken- und Akustikbau. Das Ziel ist es eben, die Umwelt zu schützen und mit der Energie sparsam und nutzbringend umzugehen.Fassaden und Außenwände, Rohrleitungen und Kanäle, Behälter und auf Armaturen - Dämmstoffe sind immer in Mode und stehen jedem Gebäude. Zur Dämmung gegen Wärme, Kälte und Schall fertigst und montierst du Isolierverkleidungen, insbesondere aus Blechen und Kunststoffen. Auch im Bereich des Brandschutzes sind Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer die Spezialisten. Sie stellen den Brandschutz insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Rohrleitungssystemen sicher.

Schutz des Menschen


Dein Einsatzgebiet als Isolierer umfasst vier Bereiche: Der Wärmeschutz dient dem wirksamen Schutz vor Wärme- und Energieverlusten. Der Kälteschutz dagegen verringert Kälteverluste, verhindert Vereisungen und die Tauwasserbildung. Zum Schallschutz gehören die Kapselung, Dämpfung und die Eindämmung von Lärmemissionen zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden sowie die akustische Optimierung von Räumen. Der Brandschutz vereint vorbeugende Maßnahmen gegen Brandschäden an Bauteilen, insbesondere zum Schutz des Menschen.


Was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

Die Vergütungen in den jeweiligen Ausbildungsberufen findet ihr als Download unter
www.tarifregister.nrw.de


Ausbildungsordnung

Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen. Darin sind z.B. Ausbildungsdauer, Inhalte und Prüfungsanforderungen geregelt. Die aktuellen Ausbildungsordnungen gibt es über unsere Ausbildungsberater oder über das Bundesinstitut für Berufsbildung unter
www.bibb.de

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (m/w/d): 2

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (m/w/d): 5

Wir beraten euch gerne!

Stulier Philipp HWK Düsseldorf

Philipp Stulier

Ausbildungsberater

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-629

Fax 0211 8795-95629

philipp.stulier--at--hwk-duesseldorf.de