Online-Seminar: EUDR-Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer
Veranstaltung Umwelt & Energie
EU-Entwaldungsverordnung erfordert Blick auf die Lieferketten
Wenn Sie die Rohstoffe Soja, Palmöl, Holz, Naturkautschuk, Kakao, Kaffee und Rindfleisch sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse verwenden, unterliegen Sie ab dem 30. Dezember 2026 der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Konkret bedeutet das: Vor dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung bestimmter Erzeugnisse müssen Sie künftig dokumentieren, dass diese entwaldungsfrei und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden.
Hintergrund: Wälder binden CO2 aus der Luft und produzieren Sauerstoff. Zudem tragen sie zur Wolkenbildung bei und schützen bei Starkregen. Sie puffern dadurch den Klimawandel und seine Folgen ab .
Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte bietet mit seiner Online-Seminarreihe „Entwaldungsfreie Lieferketten in der Praxis“ eine Unterstützung für Unternehmen an, sich gezielt auf die Anforderungen der EUDR vorzubereiten. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Beratung, Standardsetzung und behördlichem Vollzug sollen in diesen drei Seminaren praxisnahe Einblicke, konkrete Handlungsempfehlungen und aktuelle Informationen zur Umsetzung der Verordnung vermittelt werden.
Im Fokus des ersten Online-Seminars sollen die Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer sowie der dreistufige Sorgfaltsprozess stehen. Erfahren Sie, wie Entwaldungs- und Legalitätsrisiken systematisch identifiziert, bewertet und wirksam gemindert werden können. Das Seminar soll spannende Einblicke aus der Unternehmenspraxis sowie Perspektiven aus dem behördlichen Vollzug durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geben.
Der ZDH und die Handwerkskammer Düsseldorf unterstützen diese Aktion.
Ihre Ansprechpartnerin an der Handwerkskammer Düsseldorf:
Referentin für Transformation und Nachhaltigkeit
Tel. 0211 8795-878
Wann: 03.09.2026 um 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Wo: Online (Webinar)
Veranstalter: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte