Glaser mit einer Kartusche verklebt eine Glasscheibe
Falk Heller

AusbildungAuszubildende aus dem Ausland gewinnen

Das Programm „Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund (Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen)“ vermittelt Kontakte zwischen Betrieben, die Mitarbeitende oder Auszubildende suchen und Menschen mit Flucht- oder Einwanderungshintergrund, die sich für ein Praktikum, eine Berufsausbildung oder einen Arbeitsplatz in Deutschland interessieren.

Voraussetzungen für die Einreise zur Berufsausbildung

Auszubildende, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz (sogenannten Drittstaaten) leben, benötigen für die Aufnahme einer Berufsausbildung in Deutschland ein Visum.

Für die Visumerteilung müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • konkretes Ausbildungsplatzangebot in Deutschland
  • gesicherte Finanzierung, beispielsweise durch eine ausreichende Ausbildungsvergütung, ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Visumverfahrens

Das Visum beantragen die Auszubildenden bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland, sobald ihnen ein konkretes Ausbildungsplatzangebot seitens eines Unternehmens vorliegt.

Wenn Sie potenzielle Auszubildende vor Vertragsabschluss kennenlernen möchten, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen über ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche erfolgen. Dafür müssen Ausbildungssuchende unter anderem einen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung besitzen, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen, ihren Lebensunterhalt sichern können und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da diese Voraussetzungen nicht immer erfüllt werden, empfiehlt sich ein erstes Kennenlernen per Videoanruf.

Wenn eine möglichst schnelle Einreise gewünscht ist, kann das beschleunigte Fachkräfteverfahren genutzt werden. Dieses kostenpflichtige Verfahren gilt auch für Visa zum Absolvieren einer Berufsausbildung und wird in Nordrhein-Westfalen von der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Voraussetzungen für die Einstellung von geflüchteten Auszubildenden

Ob Menschen mit Fluchterfahrung, die bereits in Deutschland sind, eine Ausbildung aufnehmen dürfen, hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab.

  • Personen mit Aufenthaltstitel dürfen uneingeschränkt einer Beschäftigung nachgehen
  • Geduldete und Personen mit Aufenthaltsgestattung müssen eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
  • Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten unterliegen einem generellen Beschäftigungsverbot.

Dem Ausweisdokument der Bewerberinnen und Bewerber können Sie den Aufenthaltsstatus und Informationen zur Beschäftigungserlaubnis entnehmen.

Pflichten für Arbeitgebende

Wer Auszubildende aus dem Ausland beschäftigt, übernimmt häufig zusätzliche Aufgaben, die den Einstieg und die Integration erleichtern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Unterstützung bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, bei der Eröffnung eines Bankkontos oder bei der Beschaffung einer SIM-Karte
  • Informationen zu öffentlichem Nahverkehr, Krankenversicherung sowie Kultur- und Freizeitangeboten
  • Organisation berufsbezogener Deutschkurse
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche

Beschäftigen Sie Personen aus Drittstaaten (unabhängig davon, ob mit Visum eingereist oder mit Fluchtstatus), sind zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung, ob ein gültiger Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit vorliegt
  • Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde bei Änderungen oder einer Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen, die für die Ausbildung einreisen, besteht für Arbeitgebende seit 1. Januar 2026 die Pflicht, auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Fachstelle „Faire Integration“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hinzuweisen. Der Informationspflicht muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform nachgekommen werden. Die Fachstelle stellt hierfür ein Dokument in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Unterstützung während der Ausbildung

Sprachliche Herausforderungen, kulturelle Unterschiede oder Heimweh können den Ausbildungsverlauf beeinflussen. Verschiedene Programme unterstützen Auszubildende und Betriebe dabei, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und den Ausbildungserfolg zu sichern.

  • Assistierte Ausbildung: Die Assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit unterstützt Auszubildende, deren Ausbildung aufgrund schulischer, sprachlicher oder sozialer Herausforderungen gefährdet ist.
  • Berufssprachkurse: Berufssprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vermitteln berufsbezogene Deutschkenntnisse und fördern die Integration in Ausbildung und Arbeit.
  • Azubi- und Jugendwohnen: Einrichtungen des Jugendwohnens bieten jungen Menschen in Ausbildung Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung.
  • VerAplus: Das Programm VerAplus unterstützt Auszubildende durch erfahrene ehrenamtliche Fachleute. Die Begleitung kann bei Lernschwierigkeiten, Prüfungsstress oder Problemen im Ausbildungsalltag helfen

Recruitierung von Auszubildenden

Möglichkeiten zur Gewinnung internationaler Auszubildender und Fachkräfte bieten unter anderem:

Auszubildende mit Fluchterfahrung vermittelt die Handwerkskammer ebenso wie inländische Ausbildungssuchende im Rahmen der Ausbildungsvermittlung. Die Willkommenslotsen beraten Unternehmen außerdem zu den Einstellungsvoraussetzungen und zum Aufbau einer Willkommenskultur.