
Handwerkskammer DüsseldorfCompliance-Richtlinie & Verhaltenskodex für Organe und Geschäftsführung
Aus dem gesetzlichen Auftrag und der besonderen rechtlichen Stellung der Handwerkskammer in Verbindung mit dem Angebot ergänzender Dienstleistungen und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten, beispielsweise die Vergabe von Aufträgen, ergibt sich für die Mitglieder der Vollversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sowie für die Geschäftsführung und die Beschäftigten die Notwendigkeit zur Einhaltung spezieller Verhaltensregeln („Compliance“), die in der Richtlinie näher beschrieben werden.
Die Verhaltensregeln sind ergänzend zu den für die Handwerkskammer geltenden Rechtsnormen, die Satzung, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen anzuwenden.
Die Compliance-Richtlinie spiegelt das Selbstverständnis und die grundlegenden Werte der Handwerkskammer wider, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen. Sie kann nicht für alle tätigkeitsbedingten Situationen Handlungsanweisungen geben, bildet aber den Rahmen für weitere ergänzende Regelungen.