Drohnen-Verordnung seit 1.10.2017
Schärfere Regeln für den Betrieb von Drohnen: Kennzeichen und Führerschein werden Pflicht.
Klare Regeln für Drohnenpiloten: Jeder, der ein Gerät mit mehr als 2 Kilogramm Gewicht aufsteigen lassen will, benötigt einen Drohnen-Führerschein. Das heißt, wer diese Fluggeräte nutzen will, zum Beispiel Dachdecker, muss sich fortbilden. Die neuen Regeln für Drohnen aus dem Bundesverkehrsministerium sehen vor, dass alle Drohnenpiloten vor dem ersten Abheben ihre Kenntnisse nachweisen müssen. Darüber hinaus müssen Drohnen ab 250 Gramm Gewicht gekennzeichnet sein und auf einer Plakette oder einem hitzebeständigen Aufkleber den Namen und die Anschrift des Eigentümers tragen.
Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet Schulungen an, die mit einer anerkannten Prüfung abgeschlossen werden.
Multikopter-Intensivschulung bei der Handwerkskammer Düsseldorf