Multikopter- und Drohnen-Schulung. Ab 1.10.17 sind Führerschein und Kennzeichnung Pflicht.
HWK Düsseldorf

Drohnen-Verordnung seit 1.10.2017

Schärfere Regeln für den Betrieb von Drohnen: Kennzeichen und Führerschein werden Pflicht.

Klare Regeln für Drohnenpiloten: Jeder, der ein Gerät mit mehr als 2 Kilogramm Gewicht aufsteigen lassen will, benötigt einen Drohnen-Führerschein. Das heißt, wer diese Fluggeräte nutzen will, zum Beispiel Dachdecker, muss sich fortbilden. Die neuen Regeln für Drohnen aus dem Bundesverkehrsministerium sehen vor, dass alle Drohnenpiloten vor dem ersten Abheben ihre Kenntnisse nachweisen müssen.  Darüber hinaus müssen Drohnen ab 250 Gramm Gewicht gekennzeichnet sein  und auf einer Plakette oder einem hitzebeständigen Aufkleber den Namen und die Anschrift des Eigentümers tragen.

Die Handwerkskammer Düsseldorf bietet Schulungen an, die mit einer anerkannten Prüfung abgeschlossen werden.

 Multikopter-Intensivschulung bei der Handwerkskammer Düsseldorf



Alle Infos zur Drohnen-Verordnung

 www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html